
Israel - Interregnum zwischen 18. und 19. Knesset
Am 15. Oktober 2012, nur wenige Stunden nach Beginn der Wintersitzungsperiode, löste sich das israelische Parlament auf. Zugleich beschloss es, die für Oktober 2013 geplanten Neuwahlen zur 19. Legislative auf den 22. Januar vorzuverlegen. Das ist mit den geltenden Rechtsnormen vereinbar. Laut Grundgesetz „Die Knesset“ von 1958 sollen Wahlen zum Parlament im Vierjahresrhythmus stattfinden.