Bezeichnung von Zonen der Westbank (ohne das von Israel annektierte Gebiet von Ost-Jerusalem und Umgebung) im Rahmen des Oslo-Abkommens (Oslo II, Taba 1995), das als Übergangsregelung bis zu einem endgültigen Friedensabkommen gelten sollte. Die Übergangsregelung ist noch heute in Kraft. Definition der Zonen: • Zone A: (ca. 18 Prozent der Fläche der Westbank, ohne das von Israel annektierte Gebiet von Ost-Jerusalem und Umgebung; vor allem die Kernbereiche von palästinensischen Städten und Dörfern) steht (weitgehend) unter palästinensischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung. Nach israelischem Recht dürfen israelische Staatsbürger*innen diese nicht betreten. • Zone B: (ca. 22 Prozent) steht (weitgehend) unter palästinensischer Zivilverwaltung und gemeinsamer israelisch-palästinensischer Sicherheitsverwaltung. • Zone C: (ca. 60 Prozent; vor allem freie Flächen und große Teile der landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie alle jüdischen Siedlungen) steht unter israelischer Zivil- und Sicherheitsverwaltung. Die völlige israelische Kontrolle der C-Gebiete führt dazu, dass die Gebiete unter palästinensischer Verwaltung geografisch nicht zusammenhängen, sondern aus dicht gedrängten Enklaven (Zonen A und B) bestehen, sodass eine nachhaltige Entwicklung nicht möglich ist.