Der Begriff aus dem israelischen Recht (Englisch: present absentees) bezeichnet Palästinenser*innen, die sich beim ersten in Israel durchgeführten Zensus nicht an ihren Wohnorten, aber innerhalb der Grenzen des neugegründeten Staates Israel befanden (im internationalen Recht: Internally Displaced Persons [IDPs], deutsch: Binnenvertriebene/-flüchtlinge). Dieser Umstand traf auf mehr als ein Viertel der nach dem Krieg in Israel verbliebenen Palästinenser*innen zu. Trotz israelischer Staatsbürgerschaft durften die „anwesenden Abwesenden” nicht an ihren Wohnort zurückkehren und wurden – wie andere palästinensische „Abwesende“ – durch Notstandsverordnung (1948) und per Gesetz (1950) enteignet.