Die israelische Landverwaltung ist eine 1960 eingerichtete Behörde, die das sich in öffentlichem Eigentum befindliche Land in Israel (das heißt über 90 Prozent des gesamten Landes) verwaltet. Gemäß dem «Grundlegenden Gesetz in Bezug auf israelisches Land» (1960) darf öffentliches Land nicht veräußert, sondern nur verpachtet werden. Dies schließt auch vom Jüdischen Nationalfonds erworbenes Land ein (ca. 13 Przent des gesamten Landes), das gemäß der Satzung der Organisation nur an jüdische Pächter*innen vergeben werden darf. Gegen diese Diskriminierung nichtjüdischer Staatsbürger*innen legten Menschenrechtsorganisationen 2004 (erfolgreich) Klage beim Obersten Gericht ein. Daraufhin wurde 2009 eine Gesetzesreform verabschiedet, die vorsah, die alte durch eine neue israelische Landbehörde zu ersetzen und in öffentlichem Eigentum befindliches Land schrittweise zu Privatisierung freizugeben.