Am Ende des Krieges von 1948 (1947–1949) teilte die Waffenstillstandslinie die Stadt: West-Jerusalem wurde Teil von Israel und Ost-Jerusalem (einschließlich der Altstadt) Teil der von Jordanien beherrschten Westbank. Während des Krieges von 1967 eroberte Israel die Westbank (einschließlich Ost-Jerusalem), Ende Juni 1967 erweiterte Israel das Stadtgebiet (West-)Jerusalems über Ost-Jerusalem und die umliegenden Ortschaften hinaus, wodurch dieses Territorium (nach israelischem Recht) Teil des israelischen Staatsgebiets wurde – was international nicht anerkannt ist. Die palästinensischen Bewohner*innen erhielten «permanente Aufenthaltsgenehmigungen». Mit Ausnahme des jüdischen Viertels in der Altstadt konzentrierte sich der israelische Siedlungsbau zunächst auf einen äußeren Gürtel, der Ost-Jerusalem von der übrigen Westbank trennt. Seitdem dieser fast geschlossen ist, wird nun intensiver im Innern, einschließlich der palästinensischen Viertel, gebaut. 1980 verabschiedete die Knesset das Jerusalem-Gesetz, wonach Jerusalem «auf ewig die vereinte und unteilbare Hauptstadt Israels» ist. Die UN-Sicherheitsratsresolution 478 erklärte das Gesetz nach internationalem Recht für nichtig. Die Oslo-Abkommen verschärften die Notlage der palästinensischen Bevölkerung Ost-Jerusalems: Neben dem Druck durch den israelischen Siedlungsbau und den fehlenden Baugenehmigungen für Palästinenser*innen, den extrem schlechten Infrastruktur- und Bildungseinrichtungen, der sehr mangelhaften Gesundheitsversorgung sowie anderen Formen der Diskriminierung wurde infolge der Abkommen eine starke Beschränkung des Personen- und Warenverkehrs zwischen Ost-Jerusalem und den übrigen Teilen der Westbank institutionalisiert. Die Oslo-Abkommen regeln den Status Ost-Jerusalems nicht. Von palästinensischer Seite wird gefordert, dass Ost-Jerusalem die Hauptstadt des zu errichtenden palästinensischen Staates wird.