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Konfrontation im Negev - Die israelische Landpolitik gegen die Beduinen

Den arabischen Beduinen, die im Negev im Süden Israels leben, wird zumeist wenig Beachtung geschenkt. Durch ihren beständigen Kampf gegen die Pläne der israelischen Regierung – insbesondere den Prawer-Plan – kam sie in den letzten Jahren jedoch häufiger in die Schlagzeilen.

Den arabischen Beduinen, die im Negev (arabisch: Naqab) im Süden Israels leben, wird zumeist wenig Beachtung geschenkt. Durch ihren beständigen Kampf gegen die Pläne der israelischen Regierung – insbesondere den Prawer-Plan – kamen sie in den letzten Jahren jedoch häufiger in die Schlagzeilen. Mit dem Prawer-Plan versucht die israelische Regierung, den lange währenden Konflikt mit der beduinischen Bevölkerung zu «lösen». Dabei geht es primär um Grundbesitz und damit verbunden um die Existenz von 46 durch den Staat nicht anerkannte Ortschaften (elf davon sind inzwischen teilweise anerkannt). In ihnen leben mehr als 100.000 Beduinen mit israelischer Staatsbürgerschaft. Zunehmend ist der Negev zum Schauplatz heftiger Auseinandersetzungen geworden, die vonseiten der staatlichen Instanzen mit Mitteln wie dem Abriss von Häusern und Ausweisungen ausgetragen werden. Auf der anderen Seite kämpfen indigene arabische Beduinen mit juristischen und politischen Mitteln sowie der Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen um ihre Rechte und ihre Würde.

Ahmad Amara und Oren Yiftachel haben eine Analyse der historischen, rechtlichen und politischen Dimensionen dieses Konflikts vorgenommen. Sie zeigen auf, dass die aktuelle Situation im Versuch der israelischen Regierung begründet liegt, eine Lösung zu erzwingen, mit der die meisten Beduinen das Recht auf Boden verlieren und gegen ihren Willen umgesiedelt würden. Der Prawer-Plan der Regierung, so befürchten die Autoren, wird den Negev-Konflikt nicht einer gerechten Lösung zuführen, sondern ihn vielmehr verschärfen.

1 NEGEV-ARABER UND LANDNUTZUNG

Die Beduinen bewohnen die Wüsten des Nahen und Mittleren Ostens seit vielen Jahrhunderten, seit dem siebten Jahrhundert auch den Negev.[1] Schätzungen gehen davon aus, dass 1880 etwa 32.000 und 1914 um die 55.000 Beduinen im Negev lebten.[2] 1948 lag ihre Zahl bereits zwischen 75.000 und 90.000, organisiert in 95 Stämmen.[3] Der Stamm war die traditionelle Struktur der kommunalen Gemeinschaften. Eine Gruppe mehrerer Stämme bildete die größere kommunale Einheit, die Stammeskonföderation (qabila). Acht derartige beduinische Stammeskonföderationen gab es im Negev – die Ahaywat, die `Azazma, die Hanajra, die Jubarat, die Tarabin, die Tiyaha, die Wuhaydat und die Zullam (siehe Abbildung 1).

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Stammes-, Verwaltungs- und internationale Grenzen im Negev Anfang des 20. Jahrhunderts

Landnutzung, Beweidung, Bewässerung und Zeltlager waren auf das jeweilige Territorium einer Konföderation beschränkt. Über die Jahrhunderte expandierten Konföderationen oder verloren Territorium durch Konflikte mit anderen Stämmen beziehungsweise infolge klimatischer Einbrüche wie Dürre- oder Regenperioden. Die entsprechenden Regionen des heutigen südlichen Jordaniens, des israelischen Negev, des ägyptischen Sinai und des nördlichen Saudi-Arabiens bildeten als halbwegs abgeschlossene territoriale Einheit den Lebensraum der Beduinen, bevor die modernen Staatsgrenzen die politischen Gegebenheiten grundlegend veränderten.[4]

Über viele Jahrhunderte waren die Beduinen somit die alleinigen Herrscher und Eigentümer der Wüste und genossen im täglichen Leben nahezu vollständige Autonomie. Die Kontrolle des Osmanischen Reichs über Wirtschaft, Landnahme, Ansiedelung und Kriegsführung der Beduinen war minimal, abgesehen von gelegentlichen Versuchen, die Anerkennung und die Anwerbung von Stammesführern (Scheichs) mit der Erhebung von Steuern zu verknüpfen.

Die Beduinen entwickelten ihre eigenen Rechtsnormen auf der Grundlage des allgemein anerkannten und befolgten Gewohnheitsrechts. Dieses regelte die Beziehungen sowohl innerhalb des Stammes als auch zwischen den Stämmen. Das Gesetz, seine Befolgung und die entsprechenden Normen veränderten sich im Verlauf der Jahrhunderte; sie wurden weiterentwickelt in dem Maße, wie sich die Existenzbedingungen und der Lebensstil der Beduinen wandelten, bedingt vor allem durch die wachsende Abhängigkeit von der Landwirtschaft und durch den Übergang von einem halbnomadischen zu einem sesshaften Lebensstil.

Das Gewohnheitsrecht ist bis heute in verschiedenen Abstufungen und an verschiedenen Orten noch in Kraft, um Streitigkeiten in und zwischen den Stämmen beizulegen. Traditionell wurde der größte Teil des Landes für Wassergewinnung und als Weideland genutzt; jeder Stamm hatte hierzu innerhalb des Gebiets seiner Stammesföderation freien Zugang. Bereits 1596 wurde in einer osmanischen Volkzählung, die Grundlage der Steuererhebung war, die landwirtschaftliche Tätigkeit der Beduinen erwähnt, wobei die Existenz von mehr als 100 durch die Stämme kultivierten Gebieten im nördlichen Negev vermerkt wurde.[5] Vom 19. Jahrhundert an gingen die Negev-Stämme, insbesondere diejenigen im niederschlagsreichen Norden, mehr und mehr zum Ackerbau über, wodurch sich ihre Abhängigkeit von der (nomadischen) Tierhaltung verminderte. Die Veränderung der Produktionsweise erhöhte die Bedeutung des Bodens und dessen Kultivierung; sie führte zu einem sesshafteren Lebensstil, der weiterhin jedoch saisonbedingte Umzüge innerhalb des Stammesgebiets oder eines Teils davon vorsah. Der wirtschaftliche Wandel führte somit zur Errichtung dauerhafter Beduinenlager und im späten 19. Jahrhundert sogar zum Bau von Steinhäusern. In einer britischen Volkszählung aus dem Jahre 1931 gaben 89,3 Prozent der Negev-Beduinen an, dass Landwirtschaft ihre hauptsächliche Unterhaltsquelle sei; 76 Prozent wurden als «Besitzer von Grund und Boden» eingestuft.[6] Schätzungen über kultivierte Ländereien im Negev im frühen 20. Jahrhundert gingen von 2 bis 3,5 Millionen Dunam aus.[7]

Im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert stiegen der Wert des Landes und gleichzeitig die Anzahl der Landverkäufe an nicht beduinische Käufer (Palästinenser aus Gaza und Jerusalem, zionistische Organisationen und Personen). Damit erweiterte sich das Gewohnheitsrechtssystem beispielsweise durch die Verwendung von Besitz- und Eigentumsdokumentationen wie der sanad baya` (Verkaufsurkunde) oder der sanad rahen (Grundpfandurkunde). Die betreffenden Dokumente wurden von den lokalen Gemeinschaften erstellt und von den osmanischen, später britischen Grundbuchämtern als für die Registrierung zulässig angesehen. Sie werden seitens der Beduinen bis zum heutigen Tage anerkannt. Sanad baya` und sanad rahen umfassen üblicherweise Informationen über die Namen der Vertragspartner sowie das Datum, den Preis, die Verkaufs- oder Pfandbedingungen und die Zahlungsmodalitäten. Zudem enthalten sie eine Beschreibung des Landes und seiner Grenzen sowie Namen und Unterschriften von Zeugen. Mitunter wurde die Gültigkeit beziehungsweise Rechtmäßigkeit derartiger sanads durch Scheichs oder durch die osmanischen, später britischen Behörden mit einem Stempel oder Siegel bekräftigt (Abbildung 2 zeigt ein Beispiel für einen sanad).

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Sanad baya’ (Verkaufsurkunde) für Grundstücke in al-Araqib

Bei der Aberkennung der beduinischen Bodenrechte stützt sich die israelische Regierung mit Zustimmung der Judikative heute ausschließlich auf die eigene fragwürdige Auslegung des osmanischen und britischen Rechts, das bis in das Jahr 1858 zurückreicht und auch heute im Rahmen des israelischen Rechtssystems in Kraft ist. Es scheint daher angebracht, einen kurzen Abriss über die Phasen osmanischer und britischer Herrschaft in der Geschichte Palästinas und über die für den Negev-Fall relevanten Rechtssysteme zu geben.

2 HISTORISCHE HINTERGRÜNDE

2.1 Osmanisches Reich

Der Negev genoss wie viele andere Regionen des Osmanischen Reiches bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts nahezu vollständige Autonomie. Danach begannen die Osmanen damit, ihre Autorität wie auch ihre Präsenz zu verstärken. Die Eröffnung des Suezkanals 1869 und die koloniale Herrschaft der Briten über Ägypten ließen den Negev zu einer wichtigen Barriere werden, die das Vordringen der Briten verhindern sollte. Da das Osmanische Reich zudem höhere Steuergelder und mehr Wehrdienstpflichtige benötigte, wurden die Stämme und die Stammesgebiete zu einer wichtigen, bislang ungenutzten Ressource. 1891 intervenierte die Hohe Pforte nach einer Reihe von Konflikten zwischen den Stämmen bezüglich der Landnutzung und der Demarkationslinien, indem es die Stammesgebiete voneinander abgrenzte.[8] Neun Jahre später erwarben die Osmanen 2.000 Dunam vom Stamm `Azazma, um auf dessen Territorium die heutige Stadt Beerschewa als Verwaltungszentrum des Negevs zu errichten. Zudem setzten die osmanischen Herrscher einen Rat der beduinischen Scheichs ein, der als Stammesgericht fungierte und auf der Grundlage des überlieferten Gewohnheitsrechts in Streitfällen über Eigentum, Grenzen oder Grundpfandrechte in Bezug auf Ländereien entschied.

Die Tanzimat-Verwaltungsreformen des Osmanischen Reichs in der Mitte des 19. Jahrhunderts umfassten auch eine neue Landgesetzgebung – den Ottoman Land Code (OLC) [das osmanische Land-Gesetzbuch] von 1858. Diese übernahm viele der bereits bestehenden Regelungen zum Grund- und Bodenrecht und war insbesondere hinsichtlich der Grundbesitzeintragung revolutionär. Zwei der wichtigsten Landkategorien, die das neue Gesetz regelte, wurden für den Negev wichtig – miri und mewat (manchmal auch mawat oder mevat geschrieben). Als miri-Land wurde kultivierbares Land bezeichnet, dessen Nutzungsrechte bei denjenigen liegen, die es bewirtschaften, während das offizielle raqaba (Grundeigentum, manchmal auch als Hoheitsgewalt übersetzt) der osmanischen Staatskasse zustand. Hatte jemand miri-Land über zehn Jahre ununterbrochen bewirtschaftet und in Besitz, wurde ihm ein Rechtsanspruch über die Nutzung zugestanden, den er verkaufen, verpfänden oder vererben konnte. Als mewat (öde) dagegen gilt das leere, ungenutzte Land, das sich außerhalb der bewohnten Gebiete befand – entweder in Reichweite einer lauten Stimme (vom Randgebiet des bewohnten Bereichs), eines 30-minütigen Fußmarsches oder in einer Entfernung von etwa 1,5 (englischen) Meilen (gemessen ebenfalls von den Randgebieten des bewohnten Bereichs). Wer mewat–Land «erschloss» oder «belebte», konnte sofort einen Rechtsanspruch erhalten, auch wenn die Landnahme ohne Zustimmung der Regierung erfolgt war. Die Osmanen begründeten die Praxis damit, dass die landwirtschaftliche Nutzung gefördert und erweitert werden sollte, um die Steuereinnahmen zu erhöhen.

Unter osmanischer Herrschaft war offiziell registrierter Grundbesitz nicht weit verbreitet, obwohl die osmanischen Regenten gelegentlich versuchten, die Beduinen davon zu überzeugen, ihre Ländereien registrieren zu lassen. Grundbesitzfragen wurden weiterhin hauptsächlich gemäß lokaler Gepflogenheiten geregelt – die Registrierung von Landbesitz blieb lediglich ein langfristiges Ziel. Als die osmanische Herrschaft endete, waren in Palästina nur fünf Prozent des Landes nach dem neuen Eintragungssystem rechtlich gültig fixiert.[9]

2.2 Britisches Mandat

Von Anbeginn ihrer Herrschaft über Palästina – im Jahre 1917 – begannen die Briten damit, die Grundbesitzverwaltung neu zu strukturieren. Sie ergänzten die osmanischen Bodengesetze, verabschiedeten neue Verordnungen und, was wichtiger war, entwickelten ein Verfahren für den Erwerb und die Registrierung von Grundbesitz. Das im Jahre 1928 eingeführte entsprechende Verfahren für Bodenrechte zielte darauf ab, für jede Parzelle des Landes einen Eigentümer zu benennen. Die quasi-juristische Prozedur basierte auf Kataster- und topografischen Vermessungen, wodurch das Land in klar voneinander abgegrenzte Blöcke und Parzellen aufgeteilt wurde. Eine strenge staatliche Regulierung der Bodenrechte im Negev blieb jedoch aus. Wer seine Ländereien registrieren lassen wollte, konnte dies auf eigene Initiative hin tun. Archivdokumente belegen, dass sich stattgefundene Eintragungen auf traditionelle Besitzverhältnisse stützten, die dem Kenntnisstand und den Gepflogenheiten vor Ort entsprachen.

Von den formellen Gesetzen, die einen besonderen Einfluss auf die beduinische Grundbesitzfrage hatten und insbesondere nach 1948 eine Rolle spielen sollten, sind vor allem die durch die Briten vorgenommenen Ergänzungen des osmanischen Land-Gesetzbuchs (OLC) von 1858 zu nennen, insbesondere die mewat-Land-Verordnung aus dem Jahr 1921. Sie besagte, dass künftig (ab Februar 1921) die Erschließung von mewat-Land eine vorherige Genehmigung seitens der Mandatsregierung voraussetzte; Menschen, die ohne eine entsprechende Erlaubnis solches Land verändern oder nutzen, galten als «Eindringlinge», die strafrechtlich verfolgt werden konnten. Die Verordnung bot die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten bereits bestehende Ansprüche anzumelden, benannte aber keine Sanktionen für unterlassene Eintragungen. Zudem wurde die Verordnung im Mandatsgebiet Palästina, einschließlich des Negev, nur teilweise umgesetzt, beispielsweise durch Enteignung von Bauern. Noch Jahre nach Ende der Zweimonatsfrist wurden Gesuche zur rechtlichen Anerkennung von Bodenrechten eingereicht.

Trotz Einbeziehung des Negev-Gebiets in die Hoheit der Mandatsverwaltung und kontinuierlicher Versuche, das Grundbesitzsystem zu reformieren, genossen die Beduinen im Negev weiterhin einen hohen Grad an Autonomie. Nicht nur Grundbesitzansprüche, sondern auch Besitztransaktionen wurden im Negev selten entsprechend den neuen Gesetzen geregelt. Landverkäufe folgten zumeist weiterhin dem Gewohnheitsrecht. Die Briten unterhielten Stammesgerichte, wandten im Negev ein eigenes Steuersystem an und erlaubten in der Südhälfte der Region den Besitz von Waffen. Die meisten Grundrechtsstreitigkeiten im Negev wurden durch die traditionellen Stammesrichter oder durch ein für das Mandatsgebiet zugelassenes Stammesgericht geschlichtet. Mitunter jedoch – insbesondere wenn Nichtbeduinen beteiligt waren – wurden Grundrechtsstreitigkeiten vor das für Landfragen zuständige staatliche Gericht oder vor den Obersten Gerichtshof für Palästina gebracht. Die Rechtsprechung für die infrage kommende Region zeigt jedoch, dass Beduinen prinzipiell als Grundeigentümer behandelt wurden, das formelle Bodenrecht nur in eingeschränktem Umfang angewendet wurde und die hergebrachte Dokumentation, wie oben beschrieben, maßgeblich war. Praktisch behandelte der Oberste Gerichtshof für Palästina auch ohne Mandatseintragung des Grundbesitzes die Parteien, egal ob Beduinen oder Nichtbeduinen, als selbstverständliche Grundeigentümer. Von indigenen Nutzern beanspruchte und kultivierte Ländereien wurden als miri-Land angesehen. Im «Survey of Palestine» stellte die britische Regierung fest: «Die Wüste von Beerschewa umfasst etwa 12.577 Quadratkilometer. Anzunehmen ist, dass für über 2.000 Quadratkilometer, die von Zeit zu Zeit bewirtschaftet werden, private Ansprüche bestehen. Der Rest kann entweder als mewat oder als unbewohntes miri Land angesehen werden.»[10]

2.3 Israelische Herrschaft

Nach dem Krieg von 1948 und der Gründung des Staates Israel wurde die Mehrheit der Negev-Beduinen vertrieben oder floh. Sie fanden Zuflucht im Gazastreifen, in Jordanien und im Sinai. Von den nunmehr 95 Stämmen angehörenden 75.000 bis 90.000 Beduinen, die im Jahre 1948 im Negev lebten, blieben lediglich 11.000 aus 19 Stämmen in Israel, während die übrigen zu Flüchtlingen wurden. Anfang der 1950er Jahre siedelte die israelische Armee darüber hinaus gewaltsam elf der verbliebenen Stämme aus ihren Wohnplätzen im südlichen und westlichen Negev in ein geschlossenes Gebiet im Norden des Negev um, das unter dem Namen Sijag oder Sajag[11] bekannt wurde und wo auch die anderen acht Stämme lebten. Der Sijag umfasst acht Prozent des Negev-Gebiets (siehe Abbildung 3). Die Neuansiedler im Sijag errichteten ihre Lager und Dörfer an Plätzen, die ihnen von der israelischen Armee zugewiesen wurden. Später verpachtete der israelische Staat ihnen Ländereien, die geflohenen oder vertriebenen Beduinen gehörten. Die beduinischen Bewohner des Sijag unterstanden, wie alle palästinensischen Bürger Israels, bis 1966 der Militärregierung.

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Das geschlossene Gebiet (Sajag oder Sijag [Sayag]), in dem die Beduinen seit Anfang der 1950er Jahre zwangsweise angesiedelt wurden 

Die israelische Führung stand nunmehr vor drei Optionen: generelle Vertreibung der Beduinen aus Israel, Umsiedelung in Städte weiter im Norden oder Umsiedelung und Konzentrierung in den drei Negev-Städten. Sie entschied sich für die Umsiedelung in die Negev-Städte. Zu den ursprünglich drei Großsiedlungen kamen in den 1990er Jahren weitere sieben urbane Ortschaften hinzu. Aktuell (im Jahre 2015) leben etwa 220.000 beduinisch-arabische Bürger Israels im Negev. Etwa die Hälfte wohnt in den vom Staat errichteten Städten, die andere Hälfte in Dörfern und Ortschaften, die als «nicht anerkannt» gelten und damit in den Augen des Staates illegal sind. Die «Illegalität» bezieht sich insbesondere auf die regionale Planung und die Grundbesitzfrage. Beim Entwurf der Pläne für die Besiedlung des Negev wurden die bestehenden 46 Beduinendörfer von den israelischen Planungsbehörden weitgehend ignoriert, mit der Begründung, die Territorien seien als militärische, industrielle oder ökologische Standorte und nicht als Wohngebiete vorgesehen. Diese Argumentation ermöglichte es der israelischen Regierung, die betreffenden Ortschaften als «illegal» zu klassifizieren, da ihre Planung nicht genehmigt war.[12] Den Beduinen ist heute dennoch bewusst, dass ihre historische Präsenz an diesen Plätzen einen Trumpf im aktuellen Kampf um ihre Bodenrechte darstellt.

Die «anerkannten» Städte sind überbevölkert und verarmt. Die hier lebenden Beduinen leiden unter hoher Arbeitslosigkeit und steigender Kriminalität. In den nicht anerkannten Dörfern und Ortschaften, in denen in der Regel zwischen 500 und 5.000 Menschen wohnen, mangelt es an grundlegendster technischer und sozialer Infrastruktur, seien es Strom, fließendes Wasser, befestigte Straßen, öffentliche Transportmittel oder Schulen. Nach zahlreichen Petitionen an den Obersten Gerichtshof, eingereicht vor allem von Menschenrechtsorganisationen, begann die israelische Regierung Ende der 1990er Jahre zögerlich, den Bewohnern der betreffenden Dörfer bedingt Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Da die Ortschaften vonseiten der israelischen Regierung jedoch weiterhin als illegal angesehen werden, sind ihre Bewohner häufig Opfer von Zwangsräumungen. Manchmal werden ihre Häuser einfach abgerissen.[13]

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Zerstörung des Dorfes al-Araqib, Negev, Israel, 12.6.2014. (Foto. Activestills) – Beduinen schauen der Zerstörung ihres Dorfes zu. Die israelischen Behördern haben das Dorf seit 2010 über 100-mal abgerissen.

Bis Ende der 1990er Jahre bestand die Grundstrategie der israelischen Regierung in Bezug auf die Negev-Beduinen darin, nur die oben genannten sieben Städte anzuerkennen, alle weiteren Ortschaften als illegal beziehungsweise ihre Existenz als unrechtmäßig zu betrachten und die Beduinen mittels verschiedener Schikanen – von der Zerstörung der Ernten bis hin zum Abriss von Häusern – dazu zu bringen, in die Städte zu ziehen. Da diese repressive Strategie wenig Erfolg zeitigte, ließen sich während der letzten zehn Jahre einige Veränderungen in der offiziellen Umsiedlungspolitik verzeichnen. Zehn der 46 nicht anerkannten Dörfer wurden legalisiert, obwohl für neun von ihnen keinerlei Gebietsplanung vorliegt und in ihnen jegliche Bauaktivität weiterhin als illegal gilt.[14]

3 DER STREIT UM GRUNDEIGENTUM UND SEIN RECHTLICHER RAHMEN

Rechtsargumente spielen im Streit um den Negev eine zentrale Rolle. Der Abriss von Häusern, Zwangsräumungen oder die Aberkennung von Grundeigentumsansprüchen basieren üblicherweise auf vom israelischen Staat als rechtsgültig erklärten Verordnungen der Justiz oder der Verwaltung. Die israelische Grundbesitzpolitik im Negev ist dabei im weiteren Kontext der generellen Nationalisierung und "Judaisierung" des Bodens durch den Staat zu sehen, ermöglicht durch die Massenvertreibungen und die Inbesitznahme des Bodens zwischen 1947 und 1949 und durch das danach konstruierte spezifische Rechtssystem. 1948 umfasste das Landeigentum jüdischer Einzelpersonen oder Organisationen beispielsweise etwa 1,5 Millionen Dunam – 5,7 Prozent des gesamten Mandatsgebiets Palästina und etwa 8 Prozent des späteren Staatsterritoriums von Israel.[15] Bis 2013 hatte die Staatsmacht durch ein intensives Landenteignungs-, Nationalisierungs- und Umwidmungsverfahren Kontrolle über 93,5 Prozent des Landes innerhalb der Grünen Linie erlangt.[16]

4 REGULIERUNG VON GRUNDEIGEN­TUMSANSPRÜCHEN IM NEGEV

In den 1970er Jahren erklärte die israelische Regierung den nördlichen Negev, einschließlich des Sijag, zum Objekt der Regulierung von Bodenrechten. Er wurde Teil des Verfahrens zur Eintragung von Ländereien im gesamten Land. In diesem Rahmen erhoben die Beduinen 3.220 formelle Ansprüche auf Ländereien mit einer Gesamtfläche von über 1,5 Million Dunam. Die entsprechenden Anträge umfassten etwa. 500.000 Dunam Stammesland (Weideflächen) sowie 200.000 Dunam, die zuvor als staatlicher Besitz im Zentral-Negev eingetragen worden waren. Diese 700.000 Dunam wurden seitens der Regierung (als nicht relevant) von der Gesamtfläche angemeldeter Besitzansprüche abgezogen, sodass letztlich nur Anträgen über 778.856 Dunam (sieben Prozent des Negev-Gebiets) stattgegeben wurde.[17]

Angesichts des Umfangs der Ansprüche entschied sich die Regierung für einen bürokratisch-administrativen Weg, die Grundeigentumsansprüche im Negev neu zu regeln. Im Jahr 1975 setzte sie eine Kommission unter dem Vorsitz der Rechtsanwältin Plia Albeck ein, die sich bereits als Expertin für die Legalisierung von Landenteignungen und die Siedlungstätigkeit in den besetzten Palästinensergebieten einen Namen gemacht hatte. Unter Zuhilfenahme einer höchst fragwürdigen Auslegung des osmanischen Land-Gesetzbuches (OLC) von 1858, der britischen mewat-Land-Verordnung und vorheriger Entscheidungen des Obersten Gerichts Israels bestätigte die Albeck-Kommission die Position der Regierung, der zufolge alle Gebiete, auf die die Beduinen Anspruch erhoben, mewat-Land seien und somit dem Staat Israel gehörten.[18] Die Albeck-Kommission befürchtete jedoch, dass der Oberste Gerichtshof der vollständigen Aberkennung der Grundeigentumsrechte und damit der Enteignung der Beduinen ohne irgendeine Form der Entschädigung nicht zustimmen würde. Sie empfahl der Regierung, «guten Willen» zu zeigen und den Beduinen eine Abfindung in Form von Land und Geldern zu gewähren, deren Höhe annähernd 20 Prozent des Gesamtwertes des Landes entsprechen sollte. Daran band sie die Bedingung, dass die Anspruchsteller ihre Grundbesitzansprüche aufgeben und in eine der Planstädte ziehen sollten. Parallel dazu stoppte die israelische Regierung die Bearbeitung aller Grundeigentumsansprüche von Beduinen (das bedeutete, die Weiterleitung in das Schlichtungssystem wurde verhindert) und begann einen Verhandlungsprozess mit den Anspruchstellern.

5 DER OBERSTE GERICHTSHOF ISRAELS

Zum wegweisenden Urteil des Obersten Gerichtshofs wurde das al-Hawashle-Urteil von 1984 im Berufungsverfahren eines der bekanntesten Stämme des Negevs bezüglich der Eintragung seines Landes. Das Urteil stärkte die Position der Regierung und der Albeck-Kommission, indem es die mewat-Doktrin bezüglich des «unbewohnten Negev» bestätigte. Mewat-Land, hieß es gemäß dieser Doktrin, seien ungenutzte Flächen in einer Entfernung von 1,5 Meilen (entsprechend dem OLC) vom Rand einer modernen Ortschaft. Ein Beduinenlager sei laut dem israelischen Gericht nicht als legitimer Messpunkt anzusehen. Der betreffende legale Ort – Stadt oder Dorf – muss laut Gesetzesentscheid bereits vor 1858 existiert haben, dem Zeitpunkt, an dem das OLC in Kraft trat. Wie bereits erwähnt, war der Negev bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts ausschließlich von Beduinen bewohnt. Erst 1900 – 42 Jahre nach Verabschiedung des OLC – wurde Beerschewa als einzige «moderne» Stadt der Region gegründet.

Die israelische Neuinterpretation des OLC kannte zudem nur den Entfernungsfaktor von 1,5 (englischen) Meilen für die Bestimmung von mewat-Land an; die beiden anderen im (osmanischen) Gesetz fixierten Möglichkeiten (die Reichweite der Stimme eines Mannes und die Distanz eines halbstündigen Fußmarsches) wurden für nichtig erklärt. Gleichzeitig legte das israelische Gericht die britische mewat-Land-Verordnung von 1921 neu aus, indem es behauptete, es habe ein letztmögliches Datum für die Eintragung erschlossener Ländereien gesetzt, wonach nicht eingetragene Inhaber als Eindringlinge behandelt würden. Die britische Verordnung besagte jedoch, dass als Eindringling nur zu betrachten sei, wer entsprechende Ländereien nach 1921 erschlossen habe. Die Unterscheidung ist substanziell, da die Beduinen zumeist angeben, ihre Ländereien bereits vor 1921 besessen und bewirtschaftet zu haben. Das israelische Gericht wiederum ging davon aus, dass durch die unterlassene Registrierung des Grundbesitzes vor dem «Verfallsdatum» (1921) die Beduinen eigenverschuldet ihre Rechte verwirkt hätten.[19]

Das al-Hawashle-Urteil schuf einen Präzedenzfall. Im Ergebnis wurden alle danach angemeldeten Grundbesitzansprüche im Negev (insgesamt 200 Fälle) zugunsten der Regierung entschieden. Des Weiteren diente das Urteil als Ausgangspunkt für Initiativen der Regierung zur (jüdischen) Besiedlung der fraglichen Negev-Territorien, angeblich legitimiert durch die Tatsache, dass die Beduinen keinerlei entsprechende Grundeigentumsrechte besäßen.

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Israelische Soldaten pflanzen Bäume in al-Araqib, bei einem Einsatz für den JNF (jüdischen Nationalfonds), Negev, Israel, 2010 (Foto:Activestills)

6 AUF DEM WEG ZUR JURISTISCHEN KONFRONTATION

Zunächst versuchte die israelische Regierung eine «juristische Konfrontation» mit den Beduinen vor Gericht zu vermeiden. Stattdessen ging sie den Weg der Verhandlungen, in denen sie allerdings an der Aberkennung des beduinischen Grundeigentums festhielt. Die Verhandlungen wurden von der (staatlichen) israelischen Landverwaltung (Israel Land Administration/ILA) geführt, deren Council eine Reihe von Festlegungen bezüglich möglicher Entschädigungen vorschlug, denen das Albeck-Entschädigungsschema zugrunde lag. Bis 2008 wurden 12 Prozent aller Eigentumsansprüche (380 von 3.220) für ungefähr 18 Prozent der beanspruchten Ländereien nach dessen Regeln entschieden. Als Teil der Kompromisssuche sollte auch ein Beschluss über ein großes Areal herbeigeführt werden, auf dem die israelische Luftwaffe zu Beginn der 1980er Jahre einen Flughafen hatte bauen lassen.[20] Obwohl die Regierung die angebotene Entschädigungssumme mehrmals erhöhte, beharrten die beduinischen Antragsteller auf ihren Rechten an Grund und Boden beziehungsweise wiesen die angebotene Entschädigung wiederholt als ungenügend und ungerecht zurück.

In Anbetracht der Tatsache, dass letztlich keine umfassenden Lösungen für die Situation im Negev gefunden worden waren, setzte die Regierung in den 1980er und 1990er Jahren wiederholt verschiedene Beratungsgremien und Ausschüsse ein. Diese Versuche resultierten jedoch auch weiterhin einzig in Berichten und Empfehlungen. Ab 2000 wurde der staatliche Druck stärker, die Negev-Frage endgültig zu lösen. Eine neue Gesetzgebung sollte zu klaren und einheitlichen Richtlinien führen. Der Handlungsdruck resultierte nicht zuletzt aus Veränderungen vor Ort. Ein wichtiger Grund war die Zunahme von «illegalen» (nicht genehmigten) beduinischen Bauten: Gab es im Jahre 1960 etwa 100 derartige «illegale» Gebäude, so betrug die Zahl 2007 bereits 42.500.[21] Die «illegale» Bautätigkeit folgte dem schnellen Bevölkerungswachstum der Beduinen im Negev – von 27.460 zu Beginn der 1970er Jahre,[22] dem Zeitpunkt also, an dem die Grundeigentumsansprüche vorgebracht werden konnten, auf etwa 200.000 im Jahr 2010. Die Städte erwiesen sich als wenig produktive Problemlösungen und die nicht anerkannten Dorfgründungen ließen sich nicht verhindern oder zurücknehmen. Um dem Trend zu begegnen, verabschiedete die Regierung 2005 den Negev-Entwicklungsplan 2015. Er wurde zum «nationalen Projekt» erhoben und zielt darauf ab, «wirtschaftlich produktive» Juden aus dem Zentrum Israels im Negev anzusiedeln und die Bevölkerungszahl in der Südregion innerhalb von zehn Jahren zu verdoppeln. Die teilweise zurückgestellten Grundeigentumsansprüche sollten per Gerichtsbeschluss entschieden werden.

Der neuen Strategie folgend begann die Regierung, mittels «Gegenklagen» die Forderungen der arabischen Beduinen vor Gericht auszuhebeln. Konkret focht die Staatsanwaltschaft Grundeigentumsforderungen, die zuvor nach verwaltungsinternen Kriterien zurückgestellt worden waren, an und brachte sie vor Gericht. Der Staat gewann auf diesem Weg alle Prozesse (Erfolgsrate 100 Prozent), da die Richter sich in hohem Maße vom Präzedenzfall Al-Hawashle leiten ließen. Hunderte von Fällen wurden angefochten, jedoch alle 200 Gegenklagen beduinischer Eigentümer, 70.000 Dunam Land betreffend, wurden abgewiesen.[23] Der Weg über die Gerichte erleichterte die Legitimierung der staatlichen Landnahmepolitik; er übte zugleich Druck auf die Beduinen aus, die Kompromissangebote der Regierung anzunehmen. Begleitet wurde diese Politik von dem verstärkten Abriss «illegaler» Bauten und 2007 von der Schaffung eines neuen Gremiums unter dem Vorsitz des sich im Ruhestand befindlichen Richters des Obersten Gerichtshofs, Eliezer Goldberg, das weitere Lösungsvorschläge für den Negev-Konflikt erarbeiten sollte.

7 DER WEG ZUM PRAWER-GESETZESENTWURF

Die Goldberg-Kommission war in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert. Erstmalig war die beduinische Bevölkerung hier angemessen repräsentiert (zwei von acht Mitgliedern waren Beduinen), außerdem ließ sie jedermann als Zeugen zu und hielt 24 öffentliche Anhörungen ab, in denen die Geschichte der Beduinen erstmals offiziell dargestellt und aufgezeichnet wurde. Zugleich forderte sie die Behörden auf, den Abriss von Häusern einzustellen, solange nach einer Lösung gesucht würde. Im Dezember 2008 legte die Kommission einen ersten Berichtsentwurf vor. In ihm wurde – entgegen der politischen Linie der Regierung – empfohlen, die «illegalen» Siedlungen als rechtmäßige Ortschaften des Distrikts Beerschewa anzuerkennen. Was die Entschädigung für den Verlust von Grundeigentum anging, so hatte die Regierung die Goldberg-Kommission angewiesen, sie auf maximal 100.000 Dunam, das heißt weniger als 20 Prozent der Forderungen, zu beschränken.[24] Als Entschädigungsformel für Grundbesitzforderungen sollte gelten, dass etwa 20 Prozent in Form von Land und 30 Prozent als finanzielle Kompensation anerkannt würden. Die Kommission mahnte ferner eine striktere Einhaltung der bestehenden Gesetze an. Als erstes offizielles israelisches Dokument erkannte der Goldberg-Bericht die historischen Verbindungen der Beduinen zum Negev sowie ihre daraus resultierenden Ansprüche und ihren Status als gleichberechtigte Bürger an.

Die israelische Regierung weigerte sich jedoch, den wesentlichen Empfehlungen des Berichts insbesondere bezüglich der Anerkennung der Beduinendörfer zu folgen, bestenfalls sollten sie «berücksichtigt» werden. Zudem setzte sie einen Ausschuss ein, der einen Gesetzesvorschlag entsprechend ihren Vorstellungen vorbereiten sollte. Als Leiter wurde Ehud Prawer, ehemals stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates und damals Leiter der Abteilung für politische Planung im Büro des Premierministers, berufen.[25] Der Prawer-Ausschuss arbeitete drei lange Jahre an der Erstellung eines Berichts, ohne dass die beduinische Bevölkerung Genaueres erfuhr. Die in ihm enthaltenen Empfehlungen widersprachen in vielerlei Hinsicht den Vorschlägen der Goldberg-Kommission, das galt insbesondere für die Legalisierung der beduinischen Dörfer. Der Prawer-Bericht bezeichnet die 35 bislang nicht anerkannten Ortschaften pauschal als «vereinzelte Siedlungen» (pzura), seine Sprache ist extrem bürokratisch und apodiktisch, es gibt keine Bezüge zu historischen Begebenheiten oder Bürgerrechten. Dennoch wurde der Bericht von rechten Parteien als zu großzügig gegenüber der beduinischen Bevölkerung kritisiert. Premierminister Benjamin Netanjahu beauftragte daraufhin Yaakov Amidror, seit 2011 Vorsitzender des Nationalen Sicherheitsrates, ihn zu überarbeiten. Als Amidror-Prawer-Plan wurde er am 11. September 2011 von der Regierung angenommen, wobei die Höhe der vorgeschlagenen Entschädigung gesenkt und verfügt wurde, dass keine weiteren Beduinendörfer anerkannt werden sollen und Beduinen sich nicht außerhalb der Sijag-Region ansiedeln dürfen.

Die neue Direktive schrieb einen strengen Zeitplan für die Umsetzung des Prawer-Plans vor. Dafür wurde eigens ein neues Komitee gegründet, das am 3. Januar 2012 einen 64-seitigen Gesetzesvorschlag der Öffentlichkeit vorlegte, um Eingaben und Kommentare zu ermöglichen, bevor die Knesset über ihn abstimmen sollte. Öffentlich gemacht wurde damit auch das neue Entschädigungsprinzip, das erstmals eine 50-prozentige Landkompensation für Antragsteller vorsah, die ihren Grundbesitz belegen können und ihren Boden nachweislich bewirtschaften. Daran ist jedoch eine lange Liste von Bedingungen geknüpft, was befürchten lässt, dass die meisten Beduinen nur etwa ein Fünftel ihres Landbesitzes bestätigt bekommen werden, selbst wenn sie ihre darüber hinausgehenden Ansprüche zurückziehen würden. Den Prawer-Plan, der Zwangsenteignungen und -umsiedlungen vorsieht, betrachten die Beduinen daher als einen schwerwiegenden Verstoß gegen ihre Rechte und eine Fortsetzung der auf Landenteignung, Vertreibung, Ausgrenzung und Diskriminierung setzenden Politik der israelischen Regierung.

Ein Konsultationsverfahren, ein «Prozess des Zuhörens» – zunächst auf sechs Wochen angesetzt, dann auf mehr als drei Monate verlängert – sollte den erwarteten Widerstand der Beduinen im Zaum halten. Zuständig für das Konsultationsverfahren war Benny Begin von der Likud-Partei (damals noch Minister in Netanjahus Kabinett). Viele der Betroffenen sahen darin einen Trick, um dem Gesetzesentwurf eine größere Legitimation zu verleihen und damit leichter durch das Parlament zu bringen. Sie boykottierten das Gesprächsangebot von Begin, der nichtsdestotrotz die ihm übertragene Aufgabe umsetzte und am Ende einen weiteren Bericht vorlegte mit einer Reihe von Modifizierungsvorschlägen für den Prawer-Plan und dessen politische Umsetzung.

Mit der Begin-Initiative kehrte man in vielerlei Hinsicht zu einer gegenüber den Anliegen der Beduinen aufgeschlosseneren Rhetorik zurück, die den Bericht der Goldberg-Kommission gekennzeichnet hatte. Dazu gehörte die Betonung der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung der Beduinen, ihrer besonderen historischen Beziehung zum Negev sowie der Absicht der Regierung, die Region zum Wohl aller Bürger entwickeln und etwas gegen die Entwurzelung beduinischer Dörfer unternehmen zu wollen. Wie dies im Einzelnen aussehen sollte, dazu äußerte sich der Begin-Bericht nur vage. So empfahl er beispielsweise, dass eine zukünftige Anerkennung der beduinischen Dörfer in Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan für Beerschewa erfolgen sollte, der 2012 durch die Regierung verabschiedet worden war. Er stellte andererseits das Verbot, beduinische Dörfer außerhalb des Sijag zu errichten, infrage und empfahl, die Entschädigungsleistungen in Form von Land und Geld für einige Gruppen von Antragstellern zu erhöhen. Der überarbeitete Prawer-Begin-Plan wurde am 27. Januar 2013 von der israelischen Regierung angenommen.

Vier Monate später, am 6. Mai 2013, stimmte der für die Gesetzgebung zuständige Ministerialausschuss dem erweiterten Entwurf zu und gab damit «grünes Licht» für den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens. Nachdem eine Reihe von Knesset-Abgeordneten (bereits im Vorfeld) ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Prawer-Begin-Plan deutlich gemacht hatte (vielen erschien er zu großzügig), sorgte der Gesetzgebungsausschuss noch für einige hauptsächlich restriktive Verfahrensänderungen. Dazu gehörten finanzielle Einschnitte beim Entschädigungsfonds und die Verkürzung der Frist für die Einreichung von Anträgen. Darüber hinaus wurde eine Regierungskommission zur Überwachung der Umsetzung des Prawer-Begin-Plans ins Leben gerufen und beschlossen, die für Zwangsvollstreckungen zuständigen Polizeikräfte aufzustocken.

Nach einer weiteren intensiven Lobbyrunde wurde der Gesetzesentwurf in erster Lesung am 24. Juni 2013 in der Knesset mit einer leichten Mehrheit von 43 zu 40 Stimmen verabschiedet, mit Gegenstimmen sowohl aus dem linken als auch aus dem rechten Lager.[27] Daraufhin kam es zu mehreren wütenden Demonstrationen der Betroffenen, die unterstützt von anderen palästinensischen (und jüdischen) Israelis und verschiedenen Menschenrechtsorganisationen gegen den Entwurf protestierten. Benny Begin wurde in seiner Funktion als Leiter der Regierungskommission zur Überwachung des Gesetzgebungsverfahrens von Landwirtschaftsminister Yair Shamir abgelöst, der den Gesetzesentwurf unter dem Vorwand, er sei zu heikel und zu kontrovers, bis auf Weiteres auf Eis legte. Shamir trat stattdessen – unterstützt von der umbenannten Behörde zur Entwicklung und Umsiedlung – dafür ein, sich auf die wirtschaftliche Entwicklung und den Ausbau der Infrastruktur der bestehenden beduinischen Städte zu konzentrieren.

Nach den Knesset-Wahlen 2015 löste Uri Ariel Shamir als Landwirtschaftsminister ab. Ariel ist ein rechter Hardliner und Anführer der Partei HaBajit HaJehudi (Jüdisches Haus), die mehrheitlich von jüdischen Siedlern in der Westbank gewählt wird. Seit seinem Amtsantritt hat er mehrfach kundgetan, er wolle den Prawer-Plan und den entsprechenden Gesetzesentwurf wieder aufgreifen und zur Umsetzung verhelfen. Zu diesem Zweck hat er sich schon mehrere Male mit Vertretern der beduinischen Bevölkerung im Negev getroffen.[28]

8 DER PRAWER-GESETZESENTWURF: REGELUNGEN UND AUSWIRKUNGEN

Da die meisten der Beduinen, die in den 1970er Jahren einen Anspruch auf Grundbesitz im Negev anmeldeten, inzwischen verstorben sind, werden ihre Erben (Ehepartner, Söhne oder Enkel) als die derzeitigen Anspruchsteller angesehen. Insgesamt sind es über 30.000 Erwachsene, die in 2.800 Verfahren um 600.000 Dunam Land streiten. Der Prawer-Gesetzesentwurf stellt sie vor die Wahl: Sie können ihre Forderung in einem regulären Verfahren vor einem für Landfragen zuständigen Amtsgericht geltend machen, wo sie angesichts der bisherigen Rechtsprechung garantiert verlieren würden. Alternativ sieht der Gesetzesentwurf eine neu zu gründende Kommission als Entscheidungsinstanz vor. Um von dieser angehört zu werden, müssen die Beduinen nachweisen, dass der beanspruchte Grundbesitz im Jahr 1979 (bis dahin lief die Frist für die Eintragung von Rechtsforderungen) oder zur Zeit der Anspruchsstellung von ihnen (oder ihren Vorfahren) bewohnt war oder bewirtschaftet wurde.

Um eine größere Anzahl von Rechtsansprüchen zu bündeln und die Verfahren zu beschleunigen, sieht der Gesetzesentwurf eine höhere Entschädigung für den Fall vor, dass eine Gruppe von Anspruchsstellern einwilligt, ihre Forderungen innerhalb von neun Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes geltend zu machen. Die «Beduinen-Behörde» (das Gremium, das die Regierung eingesetzt hat, um den Prawer-Plan umzusetzen) ist verpflichtet, mithilfe von spezialisierten Beratern, beispielsweise Fachleuten für Luftaufnahmen und Gutachtern, die Ansprüche zu prüfen. Dass sich die Kommission bei der Beurteilung etwa, ob der Boden bewirtschaftet wird, fast ausschließlich auf Luftaufnahmen stützt, ist für die Beduinen in doppelter Hinsicht problematisch. Erstens hat nur der Staat den vollständigen Zugriff auf diese Fotodokumente, zweitens sind hiermit die tatsächlichen Gegebenheiten des Grunds und Bodens nicht wirklich erfasst, da im Negev häufig Dürreperioden auftreten und es zudem zur beduinischen Tradition gehört, jedes Jahr andere Flächen (in Rotation) zu bewirtschaften.

Der Entschädigungssatz: Der Prawer-Gesetzesentwurf enthält, wie bereits dargestellt, komplexe Vorschriften zum Umgang mit Grundeigen­tumsansprüchen. Er sieht verschiedene Formen der Entschädigung für Beduinen vor, die nachweisen können, dass sie in der Vergangenheit Land im Negev besessen und bewirtschaftet haben. Diese umfassen: die Erlaubnis, einen Teil des Landes weiter zu nutzen, die Zuerkennung von Grundeigentum an einem anderen Ort (Ersatzland) und/oder eine (sehr geringe) Entschädigungszahlung. Die Chancen auf eine halbwegs akzeptable Entschädigung hängen von verschiedenen Faktoren ab: davon etwa, wie schnell ein Angebot angenommen wird (je schneller, desto besser), und von der Anzahl der Anspruchssteller, die sich organisieren und gemeinsam den Behörden entgegentreten (je mehr, desto besser). Die Höhe und Art der Kompensation ist auch abhängig von der konkreten Lage des beduinischen Besitzes (innerhalb oder außerhalb der derzeitigen «legalen» Städte oder «blauen Linien», die die Grenzen der Entwicklungsgebiete kennzeichnen) und dem rechtlichen Hintergrund jeder Landparzelle. Für Beduinen, deren Besitz vor 1970 konfisziert wurde, ist lediglich eine Entschädigungszahlung vorgesehen. Eigentümer, die keinen Anspruch auf konfisziertes Land geltend gemacht haben, oder solche, die vor Gericht ihren Fall bereits verloren haben, werden von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen.

Hat die Kommission eine Entscheidung getroffen und beschlossen, dass das infrage stehende Stück dem Staat Israel gehört, müssen die Anspruchssteller das Land räumen und an einen ihnen von den Behörden zugewiesenen Ort ziehen. Sie können keinen Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen, selbst dann nicht, wenn der Boden anderen Beduinen zugesprochen wird. Ersatzgrundstücke, die Anspruchssteller erhalten können, sind dem Gesetzesentwurf zufolge auf Gebiete beschränkt, die sich innerhalb und im Umfeld des Sijag befinden.

Zwangsvollstreckung: Alle offiziellen Berichte zur Lösung des Konflikts mit den Beduinen legen dem Staat Israel nahe, repressive Maßnahmen zu verstärken. Dazu gehören der Abriss von Wohnstätten, die Vertreibung der Menschen von ihrem Land, die Entwurzelung von Bäumen, die Zerstörung von Ernten, die Aufforstung der zu räumenden Ländereien und vieles mehr. Der Prawer-Gesetzesentwurf gewährt der israelischen Land- und Beduinenbehörde außerdem die Vollmacht, Räumungsbefehle zu erlassen und auszuführen. Zudem haben Parlamentsmitglieder gefordert, zusätzliche Polizeikräfte für den Süddistrikt des Landes zu bewilligen. All dies weist darauf hin, dass die Umsetzung des Plans mit mehr Gewalt und Zwangsmaßnahmen verbunden sein wird.

Auswirkungen: Derzeit ist noch offen, wie viele Beduinen das von Prawer vorgeschlagene Entschädigungsverfahren in Anspruch nehmen werden und wie viele von ihnen ihren Boden weiterhin nutzen werden können oder Ersatzland erhalten werden. Es ist jedoch unschwer vorauszusagen, dass sich nach dem Gesetzesentwurf an der Nichtanerkennung vieler beduinischer Ortschaften im Negev nichts ändern wird, da er den Schwerpunkt auf die Landverteilung legt und hinsichtlich der Frage der Anerkennung existierender Besiedlungen vage bleibt. Allerdings sieht der Bebauungsplan von Beerschewa die Räumung von 14 der 35 nicht anerkannten beduinischen Dörfern vor. In ihnen leben derzeit mehr als 30.000 Menschen. Andere beduinische Ortschaften, die dem Regionalplan zufolge in einem sogenannten Erkundungsgebiet liegen, haben vielleicht eine Chance auf Anerkennung und Legalisierung, dies ist jedoch keineswegs garantiert. Die Beduinen haben sich in den letzten zehn Jahren immer wieder gegen die offizielle Bauplanung zur Wehr gesetzt, da sie die Existenz des Großteils ihrer Siedlungen und die Bedürfnisse der dort Wohnenden völlig ignoriert.

Nach vorsichtigen Schätzungen könnte die Umsetzung des Prawer-Plans, sollte er in seiner aktuellen Form als Gesetz verabschiedet werden, die Zwangsumsiedlung von 40.000 bis 60.000 Beduinen zur Folge haben. In der Einleitung zum offiziellen Gesetzesentwurf, der Anfang 2013 von der Regierung angenommen wurde, hatte der damalige Minister Begin freilich erklärt, dass weniger als 5.000 beduinische Familien an andere Orte umgesiedelt würden.

Geht man von dem eher unwahrscheinlichen Szenario aus, dass sich alle Anspruchsberechtigten auf das Prawer-Verfahren einlassen würden und zudem in der Lage wären, alle Anforderungen wie etwa den Nachweis einer Bewirtschaftung ihres Besitzes im Jahr 1979 zu erfüllen, dann würde von staatlicher Seite Ersatzland im Umfang von 193.000 Dunam zur Verfügung gestellt werden müssen. Es wird geschätzt, dass von weiteren 206.000 Dunam Land, auf die Beduinen Besitzansprüche erheben, die jedoch aktuell nicht von ihnen genutzt werden, maximal 40.000 Dunam anerkannt würden. Im allergünstigsten Fall könnten die Beduinen also damit rechnen, dass ihnen das Eigentumsrecht über ein Drittel ihres (traditionellen) Landbesitzes im Negev zugesprochen wird.

Selbst unter der Voraussetzung, dass die beduinische Bevölkerung das Verfahren aktiv unterstützt, würde die Umsetzung des Prawer-Plans bestimmt über ein Jahrzehnt in Anspruch nehmen. Das hängt mit der Komplexität der vorgesehenen administrativen und bürokratischen Verfahren zur Überprüfung der Besitzansprüche zusammen, mit der Vielzahl der Anspruchssteller, aber auch mit den zu erwartenden Einsprüchen gegen die Urteile der Verwaltungsgerichte.

9 ZUSAMMENFASSUNG

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Es zeichnen sich hinsichtlich der Regulierungsversuche der Eigentumsrechte im Negev keine friedlichen Lösungen, sondern eher zunehmende Spannungen zwischen der israelischen Regierung, die eine härtere Gangart eingeschlagen hat, und den beduinischen Staatsbürgern ab, die sich gegen die Enteignungspläne zur Wehr setzen wollen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass sich an den Ansätzen der Regierung «zur Lösung des Problems» im letzten Jahrzehnt wenig geändert hat.

Genauer: Unsere Recherchen verweisen darauf, dass sich der Goldberg-Bericht und der Prawer-Plan nur wenig unterscheiden, was die vorgesehenen Entschädigungen anbelangt. Auch wenn der Prawer-Plan unter bestimmten Umständen eine höhere Kompensation vorsieht (für diejenigen, die Land besitzen und dieses auch nutzen) als von der Goldberg-Kommission vorgeschlagen, so sind die von ihm gesetzten Bedingungen für die Anspruchssteller schwieriger zu erfüllen. Damit grenzt er die Zahl der Beduinen, die eine Chance haben, als Grundeigentümer anerkannt zu werden und eine staatliche Entschädigung zu erhalten, ein. Das geht vor allem zulasten derjenigen, die es in den 1970er Jahren versäumt haben, Grundeigentumsansprüche anzumelden. Verlierer sind auch die Beduinen, gegen deren Ansprüche der Staat juristisch vorgegangen ist und deren Land daraufhin als Staatseigentum eingetragen wurde. Dabei handelt es sich um Tausende von Menschen, die von dem zur Abstimmung stehenden Entschädigungsverfahren von vornherein ausgeschlossen wären.

10 WIDERSTAND DER BEDUINISCHEN BEVÖLKERUNG

Sowohl Elieser Goldberg als auch Ehud Prawer und Benny Begin haben sich dem Prob­lem der Negev-Besiedlung von einem zionistisch-nationalen Standpunkt aus angenähert. In dem Streit um Grundeigentum und die Rechte der beduinischen Bevölkerung geht es dementsprechend um die Frage der jüdischen Kontrolle über den Negev. Referenzrahmen für die Empfehlungen der diversen Kommissionen ist die "Judaisierungspolitik" der israelischen Regierung, die mit einer Vertreibung der arabischen Bevölkerung einhergeht. Andere Planspiele sehen vor, verstärkt Juden im Negev anzusiedeln, um die jüdische Dominanz im Süden Israels auszubauen, sei es durch eine Konzentration der arabischen Beduinen in bestimmten Gebieten oder/und durch den Bau neuer jüdischer Siedlungen.

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Alle vorgelegten Pläne und Empfehlungen laufen darauf hinaus, die rechtlichen Ansprüche der Beduinen auf ihr Land nur sehr selektiv anzuerkennen. Trotzdem präsentiert die israelische Regierung die vorgeschlagenen Entschädigungsregelungen als großzügiges Zugeständnis an die indigene arabische Bevölkerung, das von der Gesetzeslage her nicht geboten sei. Für rechte Politiker ist der Prawer-Plan zu großzügig; und trotz der offiziellen Doktrin, den Beduinen ihre Grundeigentumsrechte weitgehend abzuerkennen, kritisieren auch Regierungsvertreter den «Verzicht» vonseiten des israelischen Staates auf mehr als 200.000 Dunam an Bodenressourcen.

Die beduinische Bevölkerung und die anderen palästinensischen Bürger des Landes dagegen werten den Prawer-Plan als ungerecht und kritisieren, dass er ohne Rücksprache mit der indigenen Bevölkerung erstellt worden ist. Für sie bedeutet er einen fortgesetzten Enteignungsprozess durch die Inbesitznahme von mehr als 400.000 Dunam des Landes ihrer Vorfahren und die Vertreibung von Zehntausenden aus ihren Dörfern, in denen sie seit vielen Jahrzehnten leben, um sie in Ballungsgebieten zusammenzupferchen und Platz für jüdische Siedlungen zu schaffen.

Die Realisierung des Prawer-Plans dürfte daher aus den genannten Gründen auf eine nur geringe Kooperationsbereitschaft stoßen und heftige Ablehnung und Gegenwehr in der beduinischen Bevölkerung hervorrufen. Wie die Aufstockung örtlicher Polizeikräfte nahelegt, wird die Umsetzung des Plans wohl nur gewaltsam möglich sein. Hatte sich der Widerstand unmittelbar nach Verabschiedung des Prawer-Plans 2013 dramatisch verstärkt, war dieser im Zuge der Zurückstellung des Gesetzesentwurfs in den Jahren 2014 und 2015 wieder abgeflacht. Sollte Minister Uri Ariel sich dazu entschließen, diesen wieder aufzugreifen und zur Abstimmung zu bringen, würde der Konflikt sicherlich erneut eskalieren.

Die Proteste der indigenen Bevölkerung gegen die staatlichen Pläne zur Entwicklung des Negev haben im Laufe der Zeit verschiedene Formen angenommen: von der Auflehnung gegen die Umsiedlungen in den frühen 1950er Jahren über den Widerstand gegen die Militärregierung bis 1966 bis hin zu den in den frühen 1970er Jahren begonnenen Landkämpfe. Seit den 1990er Jahren haben junge Aktivisten und Professionals schrittweise die traditionelle Führung der beduinischen Bevölkerung ersetzt. Sie organisierten sich neu, mobilisierten die Bevölkerung und stützten sich stark auf das Recht und eine fachkundige juristische Verteidigung. Zahlreiche israelische Bürgerrechtsorganisationen wie beispielsweise Adalah (Zentrum für die juristische Verteidigung der Rechte der arabischen Minderheit in Israel), die Association for Civil Rights in Israel (Vereinigung für Bürgerrechte in Israel/ACRI), das Negev Koexistenz-Forum oder Bimkom (Planer für Menschenrechte) engagieren sich inzwischen im Negev. Auch unter den Beduinen entstanden Basisinitiativen, unter anderem der Regional Council for the Unrecognized Villages (Regionalrat der nicht anerkannten Dörfer/RCUV), in dem die beduinischen Dörfer vertreten sind und der das Ziel verfolgt, die Angelegenheiten und Interessen der beduinischen Bevölkerung insbesondere hinsichtlich Grundeigentum und Wohnraum zu vertreten. Der RCUV initiierte gemeinsam mit anderen Organisationen zahlreiche Aktivitäten, um den Widerstand gegen die staatliche Politik zu stärken, darunter Protestaktionen, Informationskampagnen, Lageberichte, lokale Seminare und Empowerment-Projekte. Er bietet auch Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten an, insbesondere für Bewohner nicht anerkannter Ortschaften. Eine zentrale Forderung ist, dass der Abriss von Häusern eingestellt wird und die beduinischen Dörfer einen legalen Status und damit die Bewohner auch Zugang zu öffentlicher Infrastruktur und sozialen Dienstleistungen – insbesondere im Bereich Bildung und Gesundheitsversorgung – erhalten.

Das wichtigste Projekt des RCUV ist die Erarbeitung eines Masterplans für die nicht anerkannten Dörfer. Hierfür schloss sich der Regionalrat mit zwei professionellen Organisationen zusammen, mit Bimkom und Sidrah (Juristischer Beistand für beduinische Frauen). Gemeinsam nutzte man verschiedene Partizipationsverfahren, um die Interessen und Forderungen der betroffenen beduinischen Bevölkerung in den Planungsprozess einzubeziehen, und führte verschiedene Untersuchungen durch, ergänzt durch öffentliche Diskussionen zu alternativen Entwicklungsszenarien. Nach dreijähriger intensiver Arbeit veröffentlichte der RCUV im Sommer 2012 einen Bericht, der nachweist, dass alle 35 beduinischen Ortschaften nach dem in Israel gültigen Planungsrecht beziehungsweise den vorliegenden Bebauungsplänen für ländliche jüdische Ortschaften anerkannt und legalisiert werden könnten. Der Bericht schlägt vor, 30 der «historischen Dörfer», wo die Beduinen auf dem Land ihrer Vorfahren leben, auf jeden Fall an ihrem jetzigen Standort zu bewahren und auszubauen. Für die restlichen fünf Dörfer sieht der Bericht vor, die umwelttechnischen und sozialen Hindernisse zu prüfen, die einer Weiterexistenz im Wege stehen könnten, und danach zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Der Plan wurde an alle entscheidenden Stellen weitergeleitet und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht und stellt nunmehr eine klare Alternative zum Prawer-Verfahren dar.

Die Staatsmacht antwortet darauf mit dem forcierten Abriss von Häusern – über 1.000 pro Jahr. Außerdem nutzt sie verstärkt das Instrument von Gegenklagen, was den Konflikt zwischen der israelischen Regierung und der beduinischen Bevölkerung noch weiter verschärft hat.[30] Der Prawer-Plan stieß von Anfang an auf heftigen öffentlichen Widerstand. In allen Teilen Israels kam es zu größeren Protesten und sogar zu Streiks, selbst im Ausland wurde gegen den Plan demonstriert. Viele Nichtregierungsorganisationen haben sich in schriftlichen Stellungnahmen eindeutig gegen seine Umsetzung ausgesprochen. Vertreter der indigenen Bewohner des Negev haben sich gezielt an die internationale Gemeinschaft gewandt und um Unterstützung bei ihrem Existenzkampf gebeten. Sie appellierten an die Organe der Europäischen Union und der Vereinten Nationen, hielten weltweit Vorträge an Universitäten und vor anderen Gremien. Die EU verlangte daraufhin von der israelischen Regierung die Rücknahme des Prawer-Plans, dieser Forderung schloss sich im Juli 2013 Navi Pillay, Hohe Kommissarin der UNO für Menschenrechte, an. Sie legte der israelischen Regierung nahe, den Prawer-Plan zu überdenken, «da, sollte er verabschiedet werden, mit der Zerstörung von bis zu 35 beduinischen Dörfern im Negev sowie der Enteignung, Vertreibung und Zwangsumsiedlung von 30.000 bis 40.000 arabischen Beduinen aus dem Land ihrer Vorfahren und ihrer Heimat zu rechnen sei». In einer Presseerklärung hieß es darüber hinaus, die Hohe Kommissarin bedauere sehr, dass die israelische Regierung «weiterhin aktiv eine diskriminierende Politik von Zwangsumsiedlungen gegenüber ihren eigenen arabischen Mitbürgern verfolgt». Bereits zwei Jahre zuvor hatte Pillay während ihres offiziellen Besuchs in Israel den Abriss von Häusern in nicht anerkannten beduinischen Dörfern im Negev kritisiert.[31]

Mit dem Prawer-Plan, dem ihm folgenden Gesetzesentwurf und den entsprechenden Reaktionen darauf hat das Drama des Negev-Konflikts seine Fortsetzung gefunden. Der Plan dürfte die Auseinandersetzungen zwischen der israelischen Regierung und der indigenen arabischen Bevölkerung des Negev eher noch verschärfen, anstatt einen Beitrag zur Lösung des Problems zu leisten. Solange der Staat seine politischen Entscheidungen ohne jede ernsthafte Konsultation mit seinen Kontrahenten trifft und nicht versucht, diese in politische Prozesse einzubinden, und solange seine Politik auf eine Diskriminierung der indigenen Minderheiten hinausläuft, wird die beduinische Bevölkerung sich den offiziellen Entwicklungsplänen für den Negev widersetzen und dagegen mobil machen. Die derzeitige Regierungspolitik lässt die arabisch-jüdische Versöhnung und jede echte Koexistenz im Negev wie eine ferne Fata Morgana in der Wüste erscheinen.

(Bearbeitetet Fassung des gleichnamigen Texts, der im März 2014 in der Reihe "Studien" der Rosa-Luxemburg-Stiftung erschien. )

Über die Autoren:

Dr. Ahmad Amara ist Menschenrechtsanwalt und Absolvent des gemeinsamen Ph.D. Programms der Abteilungen für Geschichte und für Hebräisch und Judaistik Studien der New York Universität. Sein Hauptforschungsbereich sind die Änderungen in den Eigentumsverhältnissen in stammesmäßig strukturierten Kommunen infolge der Osmanischen Landreform, insbesondere im Nahen und Mittleren Osten. Vor Beginn seines Dissertationsprojekts unterrichtete Amara drei Jahre lang im Rahmen der Legal Clinic (studentischen Rechtsberatung) des Studiengangs Menschenrechte der Justistischen Fakultät der Harvard Universität, der er auch als Fellow in Global Advocacy angehörte. Amara hat einen Bachlor und einen Magister in Jura von der Tel Aviv Universität sowie einen Magister in internationalen Menschenrechten von der Essex Universität (U.K.). Unter seinen Veröffentlichungen befindet sich der von ihm zusammen mit Oren Yiftachel und Ismael Abu-Sa'ad herausgegebene Sammelband „Indigenous (In)Justice: Human Rights Law and Bedouin Arabs in the Naqab/Negev“ [Indigene (Un-)Gerechtigkeit: Menschenrechte und arabische Beduinen im Naqab/Negev], der bei der Harvard University Press erschienen ist. Sein jüngster Aufsatz mit dem Titel „Beyond Stereotypes of Bedouins as ‚Nomads‘ and ‚Savages‘: Rethinking the Bedouin in Ottoman Southern Palestine, 1875–1900“ [Jenseits der Stereotypen der Bedu*innen als ‚Nomaden‘ und ‚Wilde‘: Überdenken der Beduinen in Süden Palästinas zur Osmanischen Zeit, 1875–1900] erschien 2016 im Journal of Holy Land and Palestine Studies (15:1, 59–77). In seiner Dissertation untersucht Amara die Sozial- und Rechtsgeschichte von Eigentumsverhältnissen in Süden Palästinas seit Mitte des 19. Jahrhunderts sowie die Schnittstelle zwischen Eigentumsordnung und osmanischer Gouvernementalität.

Oren Yiftachel

Der in Haifa geborene und in einem Kibbutz im Norden Israels aufgewachsene Yiftachel reiste als Rucksacktourist um die Welt und studierte in Australien und Israel; an verschiedenen Orten der Welt arbeitete er als Bauer, Putzmann, Kellner, Trainer, Fahrer und Wächter, bevor er sich im Studium und Arbeit den Gebieten Planung und Geography in Australien, den USA und Israel zuwandte. Er lebt seit Anfang der 1990er Jahre im Negev und bemüht sich seitdem kritische Forschung, engagierte Lehre und Engagement für soziale und politische Gerechtigkeit mit einander zu verbinden.

Yiftachel ist einer der führenden kritischen Geograph*innen und Sozialwissenschaftler*innen, die in Israel/Palästina arbeiten. Er unterrichtet politische und rechtliche Geographie, Stadt- und Regional Planung sowie Public Policy an der Ben-Gurion Universität im Negev. Seine Forschungsschwerpunkte liegen auf kritischen Theorien über Raum und Macht; Minoritäten und Public Policy; ‚ethnokratische‘ Gesellschaften, indigene Rechte, städtische Strukturordnungen und Landbesitzregime.

Yiftachel gehört auch zu den Gründer*innen und Vorstandsmitgliedern von mehreren NGOs und Fachorganisationen, einschließlich der Faculty for Israel-Palestine Peace (FFIPP), PALISAD, der israelischen Planungsvereinigung, Ekistics und Habitat International. Er leitete eine der größten NGOs in Israel, B’Tselem, die Menschenrechtsverletzungen in den Palästinensergebieten dokumentiert, und engagiert sich im Regional Council for Unrecognized Villages [Regionalrat für nicht anerkannte Dörfer], einer Organisation, die für die Rechte der arabisch beduinischen Staatsbürger*innen Israels im Negev/Naqab kämpft. In den letzten Jahren hat Yiftachel an einem israelisch-palästinensischen Plan für ein binationales Jerusalem; an einem alternativen Plan für die nicht anerkannten Beduinendörfer in Süden Israels, und an einem Plan für ein multikulturelles Beerschewa gearbeitet.

Im Jahr 2014 war Yiftachel einer der Gründer*innen der Bewegung „Zwei Staaten, ein Heimatland“, die sich um eine neue Perspektive für israelisch-palästinensische Aussöhnung und Frieden bemüht.

Weiterführende Quellen:

Umm al-Ḥīrān – Die Geschichte eines Beduinendorfs in Israel

Zerstörung eines Beduinen-Dorfs in der Naqab/Negev-Wüste

Khan al-Ahmar: Ein Beduinendorf in der Westbank

Anmerkungen:

[1] Vgl. Marx, Emanuel: Bedouin of the Negev, Manchester 1967.

[2] McCarthy, Justin: The Population of Palestine: Population History and Statistics of the Late Ottoman Period and the Mandate, New York 1990, S. 35.

[3] Government of Palestine: A Survey of Palestine, Bd. 1, Washington, D.C., 1991 [1946], S. 141–156; McCarthy: Population of Palestine, S. 36; Abu Hussein, Hussein/McKay, Fiona: Access Denied: Palestinian Access to Land in Israel, London 2003, S. 112.

[4] Vgl. Bailey, Clinton: Bedouin Law from Sinai & the Negev: Justice without Government, New Haven 2009; Marx: Bedouin of the Negev; Meir, Avinoam: As Nomadism Ends: The Israeli Bedouin of the Negev, Boulder 1997.

[5] Hütteroth, Wolf Dieter/Abdulfattah, Kamal: Historical Geography of Palestine, Transjordan and Southern Syria in the Late 16th Century, Erlangen 1977, S. 28 f.

[6] Falah, Ghazi: How Israel Controls the Bedouin in Israel, in: Journal of Palestine Studies 2/14 (Winter 1985), S. 35–51, hier: S. 36.

[7] Government of Palestine: A Survey of Palestine, S. 257; al-Arif, Arif: Tarikh Bi’r al-Saba` wa qaba’iliha [Die Geschichte Be’er Schewas und seiner Stämme], Kairo 1999 [1934], S. 274. Ein Dunam entspricht 1.000 Quadratmetern.

[8] Abu Sitta, Salman: The Denied Inheritance: Palestinian Land Ownership in Beer Sheba, Palestine Land Society, London 2009, S. 6, unter: www.plands.org/reports/index.html.

[9] Bunton, Martin: Colonial Land Policies in Palestine 1917–1936, Oxford 2007, S. 49.

[10] Government of Palestine: A Survey of Palestine, S. 257. Zwei Millionen Dunam entsprechen einer Fläche von 2.000 Quadratkilometern. Miri ist bearbeitetes Land. Laut osmanischem Recht erwarb jemand Besitzrecht auf das Land, wenn er es ohne Unterbrechung mindestens zehn Jahre bearbeitete (als gerechtfertigte Unterbrechung galten Wehrdienst oder klimatische Gründe). Als «leeres miri-Land» galten Ländereien, die in der fraglichen Zeit nicht bearbeitet wurden.

[11] Dt: „Zaun“, laut seines arabischen Äquivalents (sijadsch) auch „Sperrzone“ genannt. Der Sijag ist eine dreieckige Fläche zwischen den israelischen Städten Arad, Dimona und Beerschewa; vgl. Abu Hussein/McKay: Acess Denied, S. 114.

[12] Zu Townships und nicht anerkannten Dörfern sowie Planungsfragen vgl. HAGAR: Studies in Culture, Polity, and Identities 8, Nr. 2, November 2008; Falah, Ghazi: Israeli State Policy toward Bedouin Sedentarization in the Negev, in: Journal of Palestine Studies 18, Nr. 2, Winter 1989, S. 71–79.

[13] Vgl. Abu- Saad, Ismail: Introduction: State Rule and Indigenous Resistance among al-Naqab Bedouin Arabs, in: HAGAR: Studies in Culture, Policy, and Identities 8, Nr. 2, November 2008, S. 2–24, insbesondere S. 15. Die offizielle Zahl der Beduinen betrug 2005 laut dem Israel Central Bureau of Statistics 150.500; vgl. www.cbs.gov.il/ishuvim/demographic_report.pdf.

[14] Ein Bericht zur Unterentwicklung dieser zehn Dörfer seit ihrer Anerkennung wurde von Noga Dagan Buzaglo erstellt und vom Adva Center 2014 veröffentlicht; vgl. http://adva.org/wp-content/uploads/2014/12/beduin-english1.pdf.

[15] Etwa 650.000 Dunam unter der Herrschaft der Osmanen und 950.000 Dunam unter britischer Herrschaft; vgl. Government of Palestine: A Survey of Palestine, S. 243. Zur Entwicklung der jüdischen Bevölkerung in Palästina vgl. Stein: Land Question, S. 226; Oke, Mim Kemal: The Ottoman Empire, Zionism and the Question of Palestine (1880–1908), in: International Journal of Middle East Studies 14, Nr. 3 (Aug. 1982), S. 329–341, hier S. 336.

[16] Staatsland umfasst auch die Ländereien des Jüdischen Nationalfonds; vgl. www.mmi.gov.il. Die verbleibenden sieben Prozent des Landes befinden sich zu etwa gleichen Teilen in jüdischem und arabischem Privatbesitz.

[17] State of Israel, Ministry of Justice: Summary Report of the Experts Team on Land Settlement on the Siyag and the Northern Negev, Jerusalem 1975, S. 3 (nachfolgend: Albeck Report).

[18] Albeck Report, S. 3.

[19] CA 518/61, State of Israel v. Salach Badran, 16 (3) PD 1717; CA 323/54, Ahmad Hamda v. Al Kuatli, 10 (2) PD 853, 854; vgl. CA 342/61 State of Israel v. Sawaaed and others, PD (2), 469; State of Israel v. Salach Badran, 1720.

[20] Vgl. Goldberg Committee: Final Report of the Committee to Propose a Policy for Arranging Bedouin Settlement in the Negev (Hebräisch), Jerusalem 2008.

[21] Amara, Ahmad: The Battle for Land and Housing Rights of the Negev Bedouin, in: Housing and ESC Rights Law Quarterly 5, Nr. 1/2008 , S. 1–6; Falah: Israeli State Policy, S. 72; State demolishes 17 Houses in Unrecognized Bedouin Village in Negev, in: Ha’Aretz, 6.12.2006, unter: www.haaretz.com/hasen/spages/797752.html.

[22] Porat, Hanina: The Bedouin-Arab in the Negev between Migration and Urbanization, 1948–1973 (Hebräisch), Negev Center for Regional Development, Ben-Gurion-Universität, Beersheva 2009, S. 176.

[23] Vgl. die Aussage von Ilan Yishoron vor der Goldberg-Kommission vom 20. Mai 2008 laut Protokoll S. 123–126 (Dokument im Besitz der Autoren). Vgl. Vortrag von Ilan Yishoron auf der Jahreskonferenz der Planners Union an der Ben-Gurion-Universität am 10. Februar 2011 im Panel «Going Forward to Solve the Bedouin Problem».

[24] Vgl. Amara, Ahmad: The Goldberg Committee: Legal and Extra-Legal Means in Solving the Naqab Bedouin Case, in: HAGAR: Studies in Culture, Polity, and Identities 8, Nr. 2, November 2008, S. 227–243.

[25] Vgl. Governmental Resolution Nr. 4411 vom 18. Januar 2009. Der Beschluss verdeutlicht, dass der Beduinenfrage nationale Priorität zugemessen wird; vgl. www.pmo.gov.il/PMO/Archive/Decisions/2009/01/des4411.htm.

[26] Vgl. Government Resolution Nr. 3707 vom 11. September 2011, unter: www.pmo.gov.il/PMO/Secretarial/Decisions/2011/09/des3707.htm.

[27] Vgl. The Prawer-Begin Bill and the Forced Displacement of the Bedouin, in: Adalah’s Newsletter, Nr.104/2013 u. 108/2013, unter: http://adalah.org/Public/files/English/Publications/Articles/2013/Prawer-Begin-Plan-Background-Adalah.pdf.

[28] Zum Zeitpunkt , als diese Studie erstellt wurde (Datum), war unklar, ob und in welcher Form die Regierung das weiterhin offene Gesetzgebungsverfahren vorantreiben wird.

[29] Vgl. zum alternativen Masterplan http://bimkom.org/eng/wp-content/uploads/Bedouin-Negev-Alternative-Master-Plan.pdf. Oren Yiftachel leitete das RCUV-Planungsteam dieses Projekts.

[30] Während der Prawer-Gesetzesentwurf in der Knesset behandelt wurde, war es zu keinen weiteren Gegenklagen vonseiten des Staates gekommen.

[31] Vgl. http://www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=13577&LangID=E.

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