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Profit auf dem Rücken von Arbeitsmigrant:innen - Die Methode der Ausbeutung

Die Beschäftigung von Arbeitsmigrant*innen in Israel unterliegt einem Regime von Arbeitsgenehmigungen und Quoten – von dem viele profitieren, außer der Arbeiter*innen.

Historischer Hintergrund

Das Phänomen der Arbeitsmigration gibt es schon sehr lange: Männer und Frauen verlassen ihre Heimatländer, in denen sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nur schlecht bestreiten können. Und so suchen sie nach einem anderen Land, um zu überleben und/oder um ihren Lebensstandard zu verbessern. Bisweilen unterstützen sie auf diese Weise auch ihre Familien finanziell, die sie zurückgelassen haben. Israel ist ebenfalls ein Ziel für Arbeitsmigrant*innen geworden und insofern unterscheidet es sich nicht von anderen Ländern.

Bis zu Beginn der 1990er Jahre waren in Israel palästinensische Arbeiter*innen aus den besetzten Gebieten in der Westbank und im Gazastreifen beschäftigt. Infolge der Abriegelungs- und Trennungspolitik der israelischen Regierung gegenüber den Palästinenser*innen in den besetzten Gebieten mangelte es an Arbeitskräften im Baugewerbe, in der Industrie und der Landwirtschaft. Daraufhin ergriff die israelische Regierung Maßnahmen, um die palästinensischen Arbeiter*innen in diesen Branchen durch Arbeitsmigrant*innen (die von den Behörden als „fremde/ausländische Arbeiter“ bezeichnet werden) zu ersetzen. Im Zuge der Privatisierung des Gesundheitswesens in Israel wurden Arbeitsmigrant*innen überdies dazu „eingeladen“, auch im Pflegebereich zu arbeiten. Dies geschah, nachdem sich israelische Arbeitskräfte geweigert hatten, unter den branchenüblichen Bedingungen (sehr schwere Arbeit rund um die Uhr zu schlechten Konditionen und niedrigen Löhnen) zu arbeiten.

Die Beschäftigung von Arbeitsmigrant*innen in Israel unterliegt einem Regime von Arbeitsgenehmigungen und Quoten (nur im Pflegebereich gibt es keine Beschäftigungsquoten für Arbeitsmigrant*innen). Die Anzahl der Genehmigungen ist seit Beginn dieser Praxis Anfang der 1990er Jahre stetig gewachsen: Während im Jahr 1993 weniger als 20.000 solcher Genehmigungen erteilt wurden, war ihre Zahl 1996 bereits auf 106.161 gestiegen. Israel kletterte bald an die Spitze der Liste westlicher Länder, die Arbeitsmigrant*innen „importieren“: Im Jahr 2001 befanden sich in Israel circa 250.000 Arbeitsmigrant*innen.

Seit Mitte der 1990er Jahre versuchte die israelische Regierung, ihre Anzahl durch Verhaftungen und Abschiebungen zu reduzieren. Zehntausende Arbeitsmigrant*innen wurden aus Israel abgeschoben oder verließen das Land „freiwillig“ angesichts der Androhung von Inhaftierung oder Abschiebung ihrer Familienmitglieder. Im Jahr 2002, im Zuge der Zweiten Intifada und der anschließenden Wirtschaftskrise, beschloss der damalige Premierminister Ariel Scharon die Massenabschiebung von ausländischen Arbeiter*innen und die Einrichtung der „Behörde für Migration“, einem Exekutivorgan, das dafür zuständig ist, „illegale Ausländer“ festzunehmen und abzuschieben. Die eigens eingerichtete Behörde ging in den Jahren 2002 bis 2004 in einer groß angelegten Operation gegen Arbeitsmigrant*innen ohne Aufenthaltsgenehmigung vor. Menschen wurden bei der Arbeit verhaftet, auf der Straße und im Bus. Verhaftungen fanden in Wohnungen statt, meist in der Nacht, und oft unter Anwendung von Gewalt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum mehr als 100.000 Arbeitsmigrant*innen aus Israel abgeschoben oder dazu gebracht, das Land zu verlassen.

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Thailändische Arbeiter*innen bei einem Treffen mit der Organisation KavLaOved, die sich für die Arbeitsrechte von Arbeitsmigrant*innen einsetzt, Moschaw Achituv, Israel, 13.7.2013. (Foto: Activestills)

Die Maßnahmen der Verfolgung und Abschiebung haben Israel nicht daran gehindert, die abgeschobenen Arbeiter*innen durch den „Import“ von neuen zu ersetzen. Im März 2016 waren in Israel 74.369 Arbeitsmigrant*innen mit gültigem Visum gemeldet und circa 16.400 Arbeitsmigrant*innen beschäftigt, die zwar legal ins Land eingereist sind, aber aus verschiedenen Gründen ihre Aufenthaltsgenehmigung verloren haben. Darüber hinaus leben in Israel ungefähr 90.000 Tourist*innen (meist aus Ländern der ehemaligen Sowjetunion), deren Visum abgelaufen ist.[1]

Einwanderung ohne Politik und ohne Rechte

Israel hat keine klare Einwanderungspolitik und in vielerlei Hinsicht ist das Fehlen einer solchen Politik auch eine Politik. In Ermangelung einer systematischen Gesetzgebung, die die Fragen der Einwanderung nach Israel regelt, liegt es im Ermessen des Innenministers und seiner Ministerialbeamt*innen, die Politik zu bestimmen. Ihr Ermessensspielraum ist dabei groß und auch ihre Möglichkeiten, ihre Politik immer wieder zu verändern, sind vielfältig – während die Kontrollmöglichkeiten durch Parlament und Gerichte minimal sind. Infolgedessen ist Arbeitsmigration in Israel durch eine Politik der Misshandlung gekennzeichnet, die Arbeitsmigrant*innen im Dienste des wirtschaftlichen Nutzens instrumentalisiert. Arbeitsmigrant*innen gehören deshalb in Israel zu einer Gruppe von Menschen, die ungeschützt ist, übersehen, marginalisiert und ausgebeutet wird.

Gemäß dem Gesetz, das die Einreise nach Israel regelt, dürfen Arbeitsmigrant*innen fünf Jahre und drei Monate im Land arbeiten. Zweck dieser Beschäftigungspolitik ist es, Migrant*innen daran zu hindern, hier Fuß zu fassen und Israel zu ihrem Lebensmittelpunkt zu machen, und eine instabile und unsichere Lebenssituation zu fördern. Dazu gehört auch, dass Arbeitsmigrant*innen in Israel, im Gegensatz zur Praxis in anderen Ländern, keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus (permanente Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft) erlangen können, selbst dann nicht, wenn sie über viele Jahre im Land legal gearbeitet und sich keinerlei Vergehen schuldig gemacht haben. All dies geschieht aus demografischen Gründen, um – so die offizielle Position – den jüdischen Charakter des Staates Israel zu schützen. In diesem Zusammenhang wird die Regierung nicht müde, immer wieder – auch vor Gericht – zu erklären, dass Israel kein Einwanderungsland und das Rückkehrgesetz das einzige Einwanderungsgesetz Israels sei. Jede andere permanente Aufenthaltsgenehmigung, die einem Menschen in Israel gewährt wird (mit Ausnahme der Staatsbürgerschaft für Ehepartner*innen), wird vom Staat als ein aus humanitären Gründen verliehener Status definiert.[2]

Arbeitgeber*innen, die Genehmigungen zur Anstellung von Arbeitsmigrant*innen erhalten haben und nun solche Arbeitskräfte suchen, sowie Arbeitsmigrant*innen, die bereits in ihrem Heimatland eine/n ArbeitgeberIn finden müssen (da sie sonst keine Einreiseerlaubnis erhalten), wenden sich an Firmen, die Arbeitskräfte vermitteln. Diese Firmen stellen den Kontakt zwischen den Arbeitgeber*innen und den Arbeitnehmer*innen her, wofür sie eine Vermittlungsgebühr verlangen.

Noch bevor sie nach Israel kommen, müssen Arbeitsmigrant*innen deshalb lokalen Vermittlungsfirmen oder Vertreter*innen israelischer (Vermittlungs-)Firmen vor Ort im Voraus zwischen 5.000 und 15.000 US-Dollar (ca. 4.550–13.650 Euro) oder sogar mehr bezahlen. Die Höhe der zu zahlenden Summen verstößt gegen das israelische Recht, wonach von Arbeitsmigrant*innen höchstens 3.135 Schekel (ca. 810 US-Dollar/737 Euro) pro Person als Vermittlungsgebühr verlangt werden dürfen, um ihn/sie aus seinem/ihrem Ursprungsland nach Israel zu bringen. Die Höhe der zu zahlenden Summe zwingt die Arbeiter*innen dazu, Geld zu leihen und ihre Zukunft für das Recht, in Israel zu arbeiten, zu verpfänden; dies vergrößert ihre Abhängigkeit von ihren jeweiligen israelischen Arbeitgeber*innen und unweigerlich auch ihre Schutzlosigkeit vor Ausbeutung, Unterdrückung und Misshandlung.

Die fehlende Durchsetzung des Rechts und/oder die begrenzte oder ineffektive Ahndung von Verstößen gegen Schutzgesetzte und Arbeitsrechte, die deshalb keine abschreckende Wirkung entfalten kann, befördern das kriminelle Verhalten gegenüber Arbeitsmigrant*innen und erlauben es Arbeitgeber*innen, Arbeitsmigrant*innen im großen Stil und ungestraft auszubeuten. Darüber hinaus trägt diese Praxis dazu bei, dass in den Branchen, in denen Arbeitsmigrant*innen tätig sind, Beschäftigungsstandards, die die Interessen und Rechte der Arbeiter*innen stark beeinträchtigen, entstehen und sich ausbreiten.

Auf dem Papier haben Arbeitsmigrant*innen einen Anspruch auf dieselben Rechte, die auch israelischen Arbeiter*innen zustehen, einschließlich Mindestlohn, Rentenversicherung, Urlaub und Erholung, sowie auf eine Vielzahl von zusätzlichen gesetzlich geregelten Schutzmechanismen, die darauf abzielen, ausländische Arbeitnehmer*innen vor Ausbeutung zu schützen (wie zum Beispiel die Regelung, die es Arbeitgeber*innen verbietet, der Arbeitskraft den Reisepass wegzunehmen, oder die Pflichten der Arbeitgeber*innen in Bezug auf die Unterbringung der Migrant*innen). In der Praxis aber ignoriert die Einwanderungsbehörde, die eigentlich für die Sicherheit dieser Menschen verantwortlich ist, die grundlegendsten Bedürfnisse der Arbeitsmigrant*innen.

Eines der deutlichsten Beispiele dafür ist die Beschneidung des Familienlebens von Arbeitsmigrant*innen durch die Politik des israelischen Innenministeriums. Über viele Jahre hinweg wurde es Arbeitsmigrant*innen verboten, nach einer Entbindung weiterhin in Israel zu arbeiten, es sei denn, sie schickten die neugeborenen Kinder in ihre Heimatländer. Auch hinter dieser Praxis stehen die Absicht, die Ansiedlung von Arbeitsmigrant*innen zu verhindern, und die Befürchtung, dass eine Familie in Israel gegründet wird. Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, das von der Hotline für Flüchtlinge und Migrant*innen[3] (damals noch unter dem Namen: Hilfszentrum für ausländische Arbeiter*innen), Kav LaOved – Worker’s Hotline,[4] ACRI[5] (Vereinigung für Bürgerrechte in Israel) und anderen Organisationen angestrengt wurde, heißt es in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: „Wird eine Frau gezwungen, zwischen Weiterbeschäftigung, als Verwirklichung von legitimen wirtschaftlichen Erwartungen, und der Realisierung ihres Rechts auf Mutterschaft zu wählen, steht dies im Widerspruch zu den moralischen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen der israelischen Gesellschaft. Werden die besagten Alternativen auf jene Weise geboten, stellt dies in erster Linie einen Verstoß gegen das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Mutterschaft der ausländischen Arbeiterin dar.“[6]

Infolge dieses Urteils verlangt das Innenministerium nun nicht mehr, dass neugeborene Kinder aus Israel ausreisen. Jedoch haben viele Migrant*innen, die sich um ein Kleinkind kümmern, Schwierigkeiten, Arbeit zu finden. Anstelle der Praxis, die aufgehoben wurde, hat das Innenministerium eine neue eingeführt: Sie verbietet in Israel „Familieneinheiten“, denen zwei Arbeitsmigrant*innen angehören. Das gilt auch dann, wenn sie gemeinsame Kinder haben. Sobald das Innenministerium von der Existenz einer solchen „Familieneinheit“ erfährt, wird eine/r der beiden Partner*innen aufgefordert, sie zu verlassen; falls er/sie dies nicht tut, drohen ihr/ihm Inhaftierung und Abschiebung.

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Die erste Abschiebung von einem in Israel geborenen Kind einer Arbeitsmigrantin. Tel Aviv, Israel, 16.8.2011 (Foto: Activestills)

Arbeitsmigrant*innen werden auch dadurch beeinträchtigt, dass das Innenministerium sie bei der Vergabe des Visums an eine/n spezifischen ArbeitgeberIn bindet: Im Visum, das dem/der ArbeiterIn gewährt wird, steht der Name des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin; es verliert seine Gültigkeit, sobald der/die ArbeiterIn nicht mehr für diese/n ArbeitgeberIn arbeitet. Falls der/die ArbeiterIn ohne Genehmigung den/die ArbeitgeberIn verlässt (und selbst im Falles des Todes des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin), ist das Visum nicht mehr gültig und die Arbeitskraft muss Israel verlassen, andernfalls drohen Inhaftierung und Abschiebung. Im Jahr 2006 entschied der Oberste Gerichtshof in Israel, dass diese Beschränkungspolitik verfassungswidrig ist und aufgehoben werden muss. Das Gericht kritisierte die Regierungspolitik scharf und urteilte, dass die Beschränkung moderner Sklaverei gleichkomme. Es forderte die Regierung auf, neue Regelungen für den Pflegebereich, die Landwirtschaft und die Industrie innerhalb von sechs Monaten ab Urteilsverkündung festzulegen. Bislang ist diesbezüglich nichts passiert. Auch einer von Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen[7] eingereichten gerichtlichen Eingabe gegen die Missachtung des Gerichtsurteils aufseiten der Exekutive gelang es nicht, die Aufhebung der Beschränkungspolitik zu erwirken. Mittlerweile konnte ein starker Rückgang der Genehmigungsquoten für Bauarbeiter und die Regelung der Anstellung über spezielle Unternehmen die Arbeitsbedingungen für Beschäftigte in diesen Bereichen verbessern. Bilaterale Abkommen zwischen dem Staat Israel und Thailand, dem Land, aus dem die meisten in der Landwirtschaft arbeitenden Migrant*innen kommen, haben die Bedingungen der „Imports“ dieser Arbeiter*innen und ihren Schutz geringfügig verbessert, nach wie vor sind die Arbeiter*innen aber an ihre Arbeitgeber*innen gebunden. Sie können nur dann von einem/r ArbeitgeberIn zu einem/r anderen wechseln, wenn auch der/die neue ArbeitgeberIn eine Genehmigung besitzt, Arbeitsmigrant*innen zu beschäftigen. Die Anzahl solcher Wechsel ist ebenfalls beschränkt. Oft haben Beschäftigte, die ihre Arbeitgeber*innen verlassen, Schwierigkeiten, neue zu finden.

Im Pflegebereich ging der Staat weiter und kündigte an, dass er dem Gerichtsurteil nicht Folge leisten werde. Zu diesem Zweck wurde ein spezielles Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, auch weiterhin die in der Pflege tätigen Arbeiter*innen (die absolute Mehrheit der in diesem Bereich in Israel arbeitenden Personen sind Frauen) an ihre Arbeitgeber*innen zu binden und ihnen darüber hinaus auch geografische Beschränkungen aufzuerlegen.

Die Fortsetzung dieser Beschränkungspolitik bedeutet die anhaltende Verletzung der Rechte der Arbeitsmigrant*innen und begünstigt eine Entwicklung, die dazu führt, dass Menschen unter den Bedingungen der Sklaverei und des Menschenhandels arbeiten.

Der öffentliche Diskurs – Nationalismus, Ausgrenzung und Xenophobie

Arbeitsmigrant*innen werden von der Regierung, den staatlichen Behörden und selbst vom Großteil der Öffentlichkeit „fremde (ausländische) Arbeiter“ genannt. Das ist kein Zufall. Die Verwendung des Wortes „fremd“ hebt hervor, dass diese Menschen nicht als Teil der israelischen Gesellschaft angesehen werden, sondern als billige temporäre Arbeitskräfte. Und dies geschieht in einer Zeit, in der andernorts auf der Welt der Begriff Arbeitsmigrant*innen (statt fremde Arbeiter*innen oder Gastarbeiter*innen) geläufig ist. Dieser Begriff gilt als inklusiver und offener. Zweifellos ist die Terminologie Ausdruck einer gesellschaftlichen Auffassung, die Arbeiter*innen marginalisiert, und insbesondere Arbeiter*innen, die nicht israelisch und nicht jüdisch sind. Die Marginalisierung der Arbeiter*innen ist Ausdruck ihrer Stellung in der wirtschaftlichen „Nahrungskette“, auch ihrer physischen Verortung in der Gesellschaft. Sie sind verpflichtet, die Ware zu liefern, sollen aber aus dem Blickfeld verschwinden. In der Öffentlichkeit sind sie kaum sichtbar. Nicht umsonst werden Arbeitsmigrant*innen in Bereichen beschäftigt, in denen sie relativ wenig mit der israelischen Gesellschaft in Berührung kommen. Das erschwert das Entstehen sozialer Beziehungen sehr. Bauarbeiter arbeiten auf Baustellen, auf denen sich Israelis in der Regel nicht aufhalten, unter anderem aus Gründen der Sicherheit. Arbeiter*innen in der Landwirtschaft befinden sich meist in Moschawim und Kibbuzim, in geografischen Randgebieten, während sich die in der Pflege beschäftigten Arbeiter*innen in den Wohnungen ihrer Arbeitgeber*innen aufhalten.

Die Marginalisierung dieser Arbeiter*innen liefert der Regierung noch mehr „Munition“. In vielen Gesellschaften ist immer wieder zu beobachten, dass die „anderen“, die „Fremden“ für diverse Probleme, insbesondere wirtschaftlicher Art, verantwortlich gemacht werden. Auch in Israel schreckte die Regierung nicht davor zurück, als es galt, die öffentliche Aufmerksamkeit von anderen Themen abzulenken. Dies geschah zum Beispiel im Jahr 2004, als die Behörde für Migration im Rahmen einer finanziell sehr gut ausgestatteten Kampagne die Abschiebung von Arbeitsmigrant*innen aus Israel propagierte und dafür um Zustimmung und Mithilfe in der Öffentlichkeit warb. Die Kampagne verglich die Zahl der Arbeitsmigrant*innen mit der Zahl der Arbeitslosen in Israel (je eine Viertelmillion Menschen) und behauptete, die Arbeitsmigrant*innen seien für die Arbeitslosigkeit verantwortlich, weil sie den israelischen Arbeiter*innen die Arbeitsplätze wegnehmen würden. Die Propaganda in den Medien, einschließlich der elektronischen Medien, stellte Arbeitsmigrant*innen als Leute dar, deren Beschäftigung „illegal und unmoralisch“ sei. Im Rahmen der visuellen Darstellung dieser Kampagne wurden Fotos von Migrant*innen mit einem großen X durchgestrichen. Diese Politik des „Teile und Herrsche“ spielte eine wichtige Rolle in der Entwicklung der Xenophobie in Israel. Es ist interessant, dass an vielen Orten der Welt Xenophobie, die in der Öffentlichkeit laut wird, von „unten“ kommt, während in Israel (sowohl in Bezug auf Arbeitsmigrant*innen als auch Asylsuchenden) derartige Äußerungen in erster Linie von „oben“, also von Entscheidungsträger*innen gemacht werden. Erst danach finden diese Botschaften in der allgemeinen Öffentlichkeit breite Verwendung.

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"Einwanderungs"-Polizei kontrolliert, aufgrund von Aussehen, vermutliche Migrant*innen oder Asylbewerber*innen auf den Strassen von Tel Aviv, Israel, 5.7.2009 (Foto: Activestills)

Wirtschaftliche Interessen

Ein weiteres Argument, das in der öffentlichen Debatte auftaucht, wenn es um die Rechte der Arbeitsmigrant*innen geht, ist die arrogante Behauptung, dass „wir ihnen einen Gefallen tun“. Diesem Diskurs liegt die Wahrnehmung zugrunde, dass Arbeitsmigrant*innen aus Ländern kommen, die weniger gut entwickelt und weniger wirtschaftlich erfolgreich sind als das gute und erfolgreiche Israel, das ihnen nichts schuldet. Eine solche Argumentation basiert auf einer Wirtschaftskonzeption des freien Markts, die darauf abzielt, Arbeiter*innen Bedingungen zu stellen und ihnen die Entscheidung zu überlassen, ob sie diese akzeptieren oder nicht. Natürlich zieht diese Argumentation das Fehlen einer wirklichen Wahlmöglichkeit der Arbeiter*innen nicht in Betracht; stattdessen stützt sie sich auf die (traurige) Tatsache, dass Arbeitsmigrant*innen es oft vorziehen, unter sehr schlechten Bedingungen zu arbeiten, anstatt gar nicht zu arbeiten, weil sie ihren Lebensunterhalt und häufig auch den ihrer Familien in ihren Herkunftsländern bestreiten müssen.

Wirtschaftliche Interessen leiten nicht nur die Arbeiter*innen, die nach Israel kommen möchten: Wie bereits beschrieben, müssen Arbeitsmigrant*innen schon vor ihrer Ankunft in Israel hohe Vermittlungsgebühren bezahlen; deshalb haben die Unternehmen und Einzelpersonen, die die Vermittlungsgebühren kassieren, auch ein Interesse daran, dass so viele Arbeiter*innen wie möglich nach Israel kommen. Und mehr noch, sie profitieren auch von einer hohen Fluktuation. Angesichts der Quotenpolitik kann die Fluktuation über das gegebene Maß dadurch erhöht werden, dass Arbeitsmigrant*innen ihre Arbeitgeber*innen vorzeitig verlassen. Die Politik der Misshandlung und der damit einhergehenden systematischen Verletzung von Arbeitsrechten bringen Arbeitsmigrant*innen dazu, ihre Arbeitgeber*innen zu verlassen und dadurch ihr Visum zu verlieren. Diese Politik hilft also den Eigentümer*innen der Vermittlungsunternehmen, noch mehr Geld zu verdienen.

In der Vergangenheit verfolgte die israelische Regierung eine Politik des „geschlossenen Himmels“: Neue Visa bzw. Arbeitsgenehmigungen für Arbeitsmigrant*innen wurden nur dann erteilt, wenn die bereits im Land befindlichen Arbeitsmigrant*innen beschäftigt waren. Diese Vorschrift wurde von der Einwanderungsbehörde aufgehoben, anscheinend, nachdem die bilateralen Abkommen mit der thailändischen Regierung in Bezug auf den Agrarbereich vereinbart waren. Das Ergebnis ist, dass die Arbeiter*innen noch größere Schwierigkeiten haben, neue Arbeitgeber*innen zu finden, während Arbeitgeber*innen noch mehr dadurch verdienen können, dass sie einfach neue Arbeitsmigrant*innen nach Israel holen, wenn ihnen Arbeiter*innen aufgrund der schlechten Bedingungen „weglaufen“.

Es ist wichtig hervorzuheben, dass die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Arbeitsmigrant*innen in einem bestimmten Sektor (wie niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten und fehlender Schutz der Rechte der Arbeiter*innen) letztendlich auch zu einer Verschlechterung der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen für israelische Arbeiter*innen (jüdische und palästinensische) in diesem Sektor führt und dazu, dass sie aus diesem Sektor ausgeschlossen werden. Ein/e ArbeitgeberIn, der/die praktisch nicht verpflichtet ist, den gesetzlichen Regelungen nachzukommen, und deshalb einem/r ArbeitsmigrantIn weniger als den gesetzlichen Mindestlohn zahlen kann, will keine Israelis anstellen, da er/sie ihnen das Mindestgehalt zahlen muss, weil sie ihn/sie sonst verklagen.

Was sollte Israel tun?

Im Allgemeinen wäre es angemessen für Israel, eine ordentliche, klare Einwanderungspolitik zu formulieren. In diesem Zusammenhang sollte auch das Diskriminierungsverbot gegenüber Arbeitsmigrant*innen festgeschrieben werden. Dieses Verbot ist Teil internationaler Abkommen, zu denen etwa auch das „Übereinkommen über Wanderarbeiter“ der Internationalen Arbeitsorganisation gehört (ILO 97). Die Angleichung der Bedingungen sollte substanziell sein und die schwache Ausgangsposition der Arbeitsmigrant*innen gegenüber anderen Gruppen von Lohnabhängigen auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigen.

Arbeitsmigrant*innen, die nach Israel gekommen sind und hier aus besonderen Gründen lange Zeit mit Genehmigung geblieben sind, sollten ein Daueraufenthaltsrecht erhalten, das ihnen Stabilität gewährt.

All dies würde es ermöglichen, dass Arbeitsmigrant*innen als Menschen behandelt werden, als Menschen, die einen eigenen Willen haben, eigene Bedürfnisse und Wünsche, und nicht nur als Mittel, um die Bedürfnisse anderer zu realisieren.

Die Rechtsanwältin Reut Michaeli ist seit 2010 Geschäftsführerin der Hotline for Refugees and Migrants („Hotline für Flüchtlinge und Migrant*innen“), die sich zur Aufgabe gesetzt hat, die Rechte von Migrant*innen und Asylsuchenden in Israel zu schützen und den Menschenhandel zu bekämpfen. Nach ihrem Jurastudium an der Verwaltungshochschule (College of Management – Academic Studies) in Rischon LeZion und der Hebräischen Universität in Jerusalem arbeitete Michaeli seit 2002 in verschiedenen Funktionen im Rahmen des Israel Religious Action Center (Religiöses Aktionszentrum in Israel), das sich mit Öffentlichkeitsarbeit und juristischer Unterstützung der Anliegen der Bewegung des progressiven und Reformjudentums in Israel beschäftigt. In ihrer Arbeit bemüht sich Reut Michaeli besonders um den Schutz von Menschenrechten und ist Expertin für Migrationsfragen.

(Übersetzt von Ursula Wokoeck Wollin)

Dieser Text ist ebenfalls in der Reihe Standpunkte erschienen:

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Weiterführende Literatur

• Kaufman, Noa/Kav LaOved – Worker’s Hotline: Female workers asylum seekers in the Israeli labor world, Dezember 2014, unter: www.kavlaoved.org.il/en/wp-content/uploads/2015/04/WomenAsylumSeekersReport-ENG.pdf.

• Raijman, Rebecca/Kushnirovich, Nonna: Labor Migrant Recruitment Practices in Israel, März 2012, unter: http://lib.ruppin.ac.il/multimedia_library/pdf/38849.pdf.

• Shauer, Noa/Kaminer, Matan/Kav LaOved – Worker’s Hotline: Below the Minimum: Non-Enforcement of Wage Law as a Structural Element in the Agricultural Sector in Israel, Juni 2014, unter: www.kavlaoved.org.il/en/wp-content/uploads/2015/06/below-minimum-eng-2-.pdf.

Anmerkungen

[1] Vgl. Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde: Daten über Ausländer in Israel, 1. Quartal 2016.

[2] Genaue Zahlen liegen zu dieser Frage nicht vor. Über die Anträge entscheidet ein spezieller Ausschuss. In den allermeisten Fällen werden sie abgelehnt, und selbst bei positiven Entscheidungen werden in der Regel lediglich befristete Aufenthaltsgenehmigungen erteilt.

[3] Zur Organisation siehe: http://hotline.org.il/en/main/.

[4] Zur Organisation siehe: www.kavlaoved.org.il/en/.

[5] Zur Organisation The Association for Civil Rights in Israel (ACRI) siehe: www.acri.org.il/en/.

[6] Vgl. High Court of Justice (HCJ), 11437/05, 13.4.2011, Urteil von Richterin A. Proccacia.

[7] Kav LaOved, Hotline für Flüchtlinge und Migrant*innen, ACRI, Ärzte für Menschenrechte – Israel (www.phr.org.il/en) und das Adva-Zentrum (http://adva.org/en/).

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